27.10.2009 - 11 Änderung des Gesellschaftsvertrages der IGA; hi...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Beschluss:

Die Gesellschafterversammlung der Industrie- und Gewerbepark Alsdorf GmbH empfiehlt dem Rat der Stadt Alsdorf folgende Neufassung des Gesellschaftsvertrages

§ 9, Abs. 11:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Vorsitzender der Gesellschafterversammlung ist ein Mitglied des Rates der Stadt Alsdorf. Der jeweilige Hauptverwaltungsbeamte der Stadt Alsdorf oder ein von ihm benannter Wahlbeamter ist stellvertretender Vorsitzender. Der Vorsitzende bestimmt den Schriftführer.

 

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Abstimmungsergebnis:

Mit Mehrheit (bei 15 Gegenstimmen)

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.alsdorf.de/public/to020?SILFDNR=1&TOLFDNR=15&selfaction=print