30.01.2024 - 10 Überplanmäßige Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW f...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Empfehlungsbeschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

Der Rat der Stadt beschließt:

Für die Umsetzung der Begleitmaßnahmen zum Ersatzneubau der Jugendkunstschule werden überplanmäßige Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 45.000 Euro bereitgestellt.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig