30.01.2024 - 17 Überplanmäßige Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW f...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Herr Stv. Heidenreich, GRÜNE-Fraktion, fragt, wann die Notwendigkeit für die überplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2023 erkannt worden sei.

 

Herr Kämmerer Hafers teilt mit, dass die Maßnahme der Dachsanierung immer im Gesamtkonzept des Haushaltes berücksichtigt worden sei. Bisher sei man allerdings davon ausgegangen, dass außer turnusmäßigen Reparaturarbeiten kein Handlungsbedarf bestehe. Nun bestehe ein dringender Sanierungsbedarf, der im zweiten Halbjahr 2023 durch die SEA festgestellt worden sei. Somit sei dies dem Haushaltsjahr 2023 zuzuordnen.

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Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

Der Rat der Stadt beschließt:

Für die Fortführung der Rathaussanierung werden überplanmäßige Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 2.000.000 Euro bereitgestellt.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig