01.02.2024 - 10 Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung für...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Herr Kämmerer Hafers führt aus, dass in diesem Haushaltsjahr Vieles anders sei – angefangen bei den Formalien, denn das Haushaltsjahr laufe bereits seit einem Monat. Wie auch bei vielen anderen Kommunen könne heute erst ein Haushaltsentwurf vorgelegt werden. Die Verwaltung schlage einen Doppelhaushalt für die Jahre 2024 und 2025 vor und der Haushaltsentwurf sei auch das erste Mal rein digital zur Verfügung gestellt worden. Über dessen Inhalt habe man sich am 19.09.2023 austauschen können, leider habe sich an dem sich damals bereits abzeichnenden Mehrbedarf von circa 66 Millionen € bis zum Jahr 2027 nichts geändert. Ein wesentliches Instrument der letzten Haushaltsplanung sei das NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz gewesen. Dies habe ermöglicht, Belastungen aus dem Haushalt herauszurechnen. Eigentlich hätte dieses Gesetz bis zum Jahr 2025 zur Verfügung stehen sollen, der Landtag habe jedoch entschieden, dieses nicht zu verlängern. Hierdurch seien automatisch im Jahr 2024 vier Millionen € und im Jahr 2025 fünf Millionen € zu finanzieren und zu kompensieren. Man habe die Hoffnung gehabt, durch den Brandbrief an Herrn Ministerpräsidenten Wüst zusätzliche finanzielle Mittel zu erhalten, dies sei nicht eingetreten. Anstatt zum Finanzministerium sei dieses Schreiben ins Ministerium für Kommunales gelangt. Auf Landesebene vertrete man folgende Auffassung aus der Gesetzesvorlage zum 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz: „Um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen absichern zu können, bedarf es Änderungen am kommunalen Haushaltsrecht. Im Zuge der Umsetzung der Haushaltsplanungen durch die Gemeinden und Gemeindeverbände hat sich gezeigt, dass sich der Vollzug der Haushalte im Ist wesentlich besser darstellt als im Vorhinein geplant. Es bedarf daher Änderungen, die das zu planende Haushaltsjahr stärker als bisher fokussieren und damit die Kämmereien im Haushaltsvollzug stärken.“ Dies bedeute, dass neue Rechtsvorschriften zur Verfügung gestellt werden, wie der Haushalt aufgestellt und finanziert werden könne, Finanzmittel werde man aber nicht erhalten. Da man von diesen Rechtsvorschriften bereits Gebrauch gemacht habe, diese jedoch erst Ende Februar in Kraft treten werden, könne die Beschlussfassung erst in der nächsten Sitzung des Rates erfolgen. Man befinde sich in einer vorläufigen Haushaltsführung mit gravierenden Handlungseinschränkungen. Freiwillige Leistungen werden zum Beispiel derzeit nicht ausgezahlt oder das Thema „Stellenmehrbedarfe“ könne mangels rechtskräftigem Stellenplan nicht umgesetzt werden. Aufgrund dessen sei der Haushaltsentwurf vorab präsentiert worden, damit das Verfahren dann abgekürzt und zeitnah eine Beschlusslage herbeigeführt werden könne. Insgesamt bestehe nach den verwaltungsinternen Konsolidierungsgesprächen ein Finanzierungsbedarf von 43 Millionen €. Um diesen haushalterisch darstellen zu können und um einen genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen, berücksichtige dieser Entwurf bis zum Jahr 2028 die vollständige Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in Höhe von 12,6 Millionen €. Darüber hinaus habe man von dem Instrument des „globalen Minderaufwandes“ Gebrauch gemacht. Derzeit mit einem Betrag von einem Prozentpunkt der Summe an ordentlichen Aufwendungen, die jedes Jahr im Haushalt zur Verfügung stehen können. Zukünftig seien dies zwei Prozentpunkte, die pro Jahr eingeplant werden können. Dies seien Beträge zwischen 3,1 und 3,4 Millionen € bis zum Jahr 2028, kumuliert ein Betrag von 16,4 Millionen €. Hierfür sei die Annahme zu berücksichtigen, dass die Haushaltsbewirtschaftung besser laufe, als die Planung. Diese Prognosen seien allerdings immer Risiken. Aufgrund der Haushaltsgespräche seien bereits 23 Millionen € gestrichen und 300 Haushaltspositionen angepasst worden. Jedoch reichen diese Maßnahmen noch nicht aus, es verbleibe ein nicht gedeckter Finanzierungsbedarf bis zum Jahr 2028 von 14 Millionen €, dies bedeutet jährlich 2,8 Millionen €. Dies führe dazu, dass eine Erhöhung der Grundsteuer B auf 895 Prozentpunkte unausweichlich sei. Um diese Themen intensiver zu erläutern, sei am 21.02.2024 um 17.00 Uhr ein Workshop geplant. Die Verwaltung empfehle, den Haushalt in der Ratssitzung am 19.03.2024 zu beschließen, unter dem Vorbehalt, dass das Land die neuen Vorschriften erlasse.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt die Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 zur Kenntnis und verweist ihn zur Vorberatung an die Fachausschüsse.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage