07.03.2024 - 7 Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 07.03.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amtsleitung A 51 - Jugendamt
- Beschluss:
- unverändert beschlossen
Protokoll:
Herr Dezernent Schmidt teilt mit, dass die Geburtenrate in der Stadt Alsdorf – gegen den allgemeinen Trend – konstant geblieben sei. Aus diesem Grunde sei durch die Verwaltung ein Bedarf an 160 weiteren Kindertagesstätten-Plätzen ermittelt worden.
Dies seien deutlich weniger Fehlplätze, als in der Vergangenheit ermittelt wurden, was daran liege, dass mit der Eröffnung der Kitas „Heggeströver“ und „Feldstraße“ weitere Plätze geschaffen würden.
Nach derzeitigem Stand wären acht zusätzliche Gruppen zu schaffen..
Ergänzend teilt Herr Dezernent Schmidt mit, dass die Stadt Alsdorf zum 01.08.2024 bei den über dreijährigen Kindern eine Versorgungsquote in Höhe von 94,4 % und bei den unter dreijährigen in Höhe von 43,5 % erhalten werde.
Empfehlungsbeschluss:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt beschließt:
- Die Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege - Fortschreibungszeitraum 01.08.2024 – 31.07.2026 - wird zur Kenntnis genommen.
- Die dargestellten Planansätze werden bestätigt:
- Als Planungsgrundlage gilt eine Versorgungsquote in Höhe von 100 % für 3-Jährige Kinder bis zur Einschulung und eine Versorgungsquote in Höhe von 45 % für unter 3-jährige Kinder;
- Betreuungsplätze in Kindertagespflege sollten unter Berücksichtigung der durch das Land vorgesehenen Kontingentierung vorgehalten werden.
Darüber hinaus wird der durch die Verwaltung dargestellte Sachverhalt zu den bereits in den letzten Bedarfsplanungen beschlossenen Maßnahmen zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen zur Schaffung einer 5-gruppigen Einrichtung im Planbereich A/B und einer 3-gruppigen Einrichtung im Planbereich C in die Wege zu leiten.
- Die Verwaltung ist – im Einvernehmen mit den Trägern – berechtigt, über den 15. März hinaus noch Veränderungen in den geplanten Gruppenformen vorzunehmen.
- Die Zahl der in der Stadt Alsdorf tätigen Kindertagespflegepersonen wird für das Kindergartenjahr 2024/2025 auf insgesamt 37 festgelegt.
- Die mit den Landesmitteln geförderten Einrichtungen werden weiterhin für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege oder Familienzentren nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) – Sechstes Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – überwiegend genutzt. Plätze, die seit 2008 im Rahmen der U3-Investitionsprogramme geschaffen wurden, werden vorrangig mit Kindern unter drei Jahren belegt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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