07.03.2024 - 6 Aufgabenbereich der Hilfen zur Erziehung und de...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

Herr Dezernent Schmidt informiert kurz über die Notwendigkeit der überplanmäßigen Aufwendungen und weist in diesem Zusammenhang auf die Kostenentwicklung in der Kinder- und Jugendarbeit hin, die auch in anderen Kommunen explosionsartig steige. Auch die Tatsache fehlender Heimplätze sowie die kostenintensiveren Unterbringungs- und Betreuungsplätze mache die Gesamtsituation in der Jugendhilfe immer schwieriger.

Die überplanmäßigen Aufwendungen können durch Mehrerträge aus der Gewerbesteuer gedeckt werden.

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Empfehlungsbeschluss:

 

a) Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht über die Entwicklung der Kosten im Bereich der Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zur Kenntnis.

 

b) Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Rat der Stadt stimmt einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung gem. § 83 GO NRW in Höhe von 1.422.405,31 € im Bereich der Jugendhilfe zu.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage