12.03.2024 - 7 Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Kämmerer Hafers erklärt, dass diese Maßnahme rückwirkend zum 01.01.2024 inkrafttreten werde. Am 15.02.2024 habe es bereits eine Fälligkeitszahlung gegeben und sofern man auf das Genehmigungsverfahren der Haushaltssatzung warten würde, würde dies dazu führen, dass die Mehrbelastung der Hebesatzung erst zum 15.08.2024 oder zum 15.11.2024 für die Bürgerinnen und Bürger wirksam wäre. Durch die Hebesatzung könne dieses Antragsverfahren umgangen werden, sodass die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig neue Bescheide erhalten und die Mehrbelastung auf drei Fälligkeiten verteilt werden könne.

 

Alle Anwesenden sind damit einverstanden, diesen Punkt zur Beratung und Beschlussfassung an den Rat der Stadt zu verweisen.

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Beschluss:

Der Hauptausschuss des Rates der Stadt verweist die Beratung und Beschlussfassung über die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Stadt Alsdorf für die Kalenderjahre 2024 und 2025 an den Rat der Stadt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage