19.03.2024 - 7.1 Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsja...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Gremium:
- Rat der Stadt Alsdorf
- Datum:
- Di., 19.03.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 20 - Kämmereiamt
- Beschluss:
- unverändert beschlossen
Eingangs informiert Herr Kämmerer Hafers ausführlich zum Erlass der Haushaltssatzung (Anlage 1).
Die Herren Stadtverordneten Willms, SPD-Fraktion, Weyand, CDU-Fraktion, und Heidenreich, GRÜNE-Fraktion, geben ihre Stellungnahmen zum Haushalt ab (Anlagen 2, 3 und 4).
Herr Bürgermeister Sonders bemerkt zu den Ausführungen des Herrn Stv. Heidenreich, GRÜNE-Fraktion, dass die Prämienstraße und die Unterstation keineswegs aus dem Blick geraten seien. Die Verwaltung frage regelmäßig bei den Investoren nach. Die Unterstation sei seinerzeit vom Grundstücksfond NRW verkauft worden und dieser sei nicht bereit für eine Rückabwicklung. Insofern gebe es für die Stadt keine Einflussmöglichkeiten. Bei der Prämienstraße gebe es einen privaten Investor. Laut dessen Aussage solle die dortige Bebauung bald starten. Zum Thema Doppelhaushalt teilt Herr Bürgermeister Sonders mit, dass die Verwaltung durch diesen eine möglichst hohe Planungssicherheit habe. Mittlerweile habe jede/r innerhalb der Verwaltung erkannt, dass an der zusätzlichen Belastung der Steuerzahler/innen auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Rahmenbedingungen kein Weg vorbeiführe. Diese Steuererhöhung sei auch nicht hinausgezögert worden, wie eben aufgeführt, sondern es sei jede Möglichkeit genutzt worden, um eine zusätzliche Belastung der Bürger/innen zu verhindern. Die Haushalte sollen innerhalb der Rahmenbedingung eine größtmögliche Sicherheit haben. Aus diesem Grund werde die Grundsteuer und nicht die Gewerbesteuer erhöht, da die Gewerbesteuer nach wie vor eher unsicher sei. Zudem sei das vom Bund erlassene Entlastungsgesetz darauf ausgerichtet, Unternehmen steuerlich zu entlasten. Möglicherweise verliere man dadurch Gewerbesteuereinnahmen. Man hoffe jedoch, dies durch sich neu ansiedelnde Unternehmen kompensieren zu können. Ehrlicherweise müsse man sagen, dass das Land NRW dieses Entlastungsgesetz hätte verhindern können. Das Land sei um Zustimmung gefragt worden, habe jedoch zu Ungunsten der Kommunen entschieden. Es sei nicht hinnehmbar, dass solche Gesetze immer ohne die Einbringung der Kommunen beschlossen werden. Deshalb befürworte er die nachher zu beschließende Resolution sehr. Mit dem vorliegenden Doppelhaushalt solle Planungssicherheit geschaffen werden und wichtige Projekte könnten umgesetzt werden. Im Redebeitrag der SPD-Fraktion sei mitgeteilt worden, dass man sich mit den Anträgen bezüglich der Einsparungen bei Verdienstausfällen et cetera befassen wolle. Er schlägt vor, eine Vorlage hierfür zu erarbeiten. Die Einsparungen werden den Haushalt nicht retten, er begrüße aber, dass dadurch ein Signal gesetzt werden solle.
Herr Stv. Heidenreich, GRÜNE-Fraktion, regt hierzu ein interfraktionelles Gespräch an, um einen einheitlichen Beschlussvorschlag zu erarbeiten.
Herr Bürgermeister Sonders führt aus, dass vorab die Konsolidierungsmöglichkeiten geprüft werden, danach werde er zu einem interfraktionellen Gespräch einladen. Möglicherweise könne dann ein gemeinsamer Antrag bezüglich der Einsparungen erarbeitet werden.
Hiergegen erheben sich keine Bedenken.
Herr Bürgermeister Sonders lässt sodann über den Antrag der CDU-Fraktion:
“1.) Eine Erhöhung des Grundsteuer B Hebesatzes um 100 Prozentpunkte in 2024 auf insgesamt 795 Prozentpunkte sowie eine Erhöhung des Grundsteuer B Hebesatzes um weitere 50 Prozentpunkte in 2025 dann auf insgesamt 845 Prozentpunkte.
2.) Zum Ausgleich der daraus folgenden Mindereinnahmen - im Vergleich zum aktuellen Entwurf der Haushaltssatzung - beantragen wir die höhere Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage.”
abstimmen. Dieser wird mit Mehrheit (bei 9 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen) abgelehnt.
Nun lässt Herr Bürgermeister Sonders über die Anträge der GRÜNE-Fraktion:
„1. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird anstatt auf 895 v.H. auf 785 v.H. festgesetzt (+ 90%-Punkte anstatt 200). Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird anstatt auf 495 v.H. auf 529 v.H. (+ 34%-Punkte) festgesetzt (Antrag gilt auch für TOP 8 – Hebesatzsatzung).
2. Einrichtung eines Haushaltspostens: Umsetzung des Mobilitätskonzeptes, u.a. Verbesserung Radwegenetz (100.000 €) – Deckung: Entsprechende Erhöhung des Produktes 120102, Einnahmen aus Parkraumbewirtschaftung, Anhebung der Parkgebühren (HH-Entwurf 2024/25, Band 2, S 324).
3. Einrichtung einer Investitionsmaßnahme: „Entsiegelung von Verkehrsflächen“ (hier u.a.: Anna-Platz); Veranschlagung von 50.000 € für Planungskosten- Deckung: Entsprechende Reduzierung des Ansatzes bei INV19-0003: „Ausbau von Wirtschaftswegen“, a.a.O., S. 322).“
abstimmen.
Zu 1: Mit Mehrheit (bei 3 Gegenstimmen) abgelehnt.
Zu 2: Mit Mehrheit (bei 3 Gegenstimmen und 9 Enthaltungen) abgelehnt.
Zu 3: Mit Mehrheit (bei 3 Gegenstimmen und 9 Enthaltungen) abgelehnt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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660,4 kB
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2
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73,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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83,4 kB
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4
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(wie Dokument)
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75,8 kB
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