14.05.2024 - 4 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Ausz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
19. Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 14.05.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 20 - Kämmereiamt
- Beschluss:
- unverändert beschlossen
Herr Stv. Brandt, CDU-Fraktion, bezieht sich auf die Position „Sachverständigen- und Gerichtskosten“ in Höhe von 35.088,47 €. Er fragt, ob davon vielleicht schon Verfahren abgeschlossen seien und ob man wirklich davon ausgehe, dass die Verfahren negativ abschließen.
Herr Kämmerer Hafers erklärt, dass im Jahresabschluss alle Eventualitäten aufgegriffen werden. Es gebe eine haushaltsrechtliche Vorschrift für Rückstellungen, um gegebenenfalls reagieren zu können. Gemeinsam mit dem Rechtsamt habe man entschieden, für diese sieben Verfahren Rückstellungen zu bilden, da es keine Einschätzung über den Ausgang dieser Verfahren gebe. Diese Kosten beinhalten auch bereits entstandene Kosten. Für den Fall, dass diese Rückstellungen nicht benötigt werden, werden diese im Jahresabschluss 2024 aufgelöst und dem Haushalt 2024 gutgeschrieben.
Herr Stv. Brandt, CDU-Fraktion, bittet darüber hinaus um Mitteilung, aus welchem Grund der Vertrag mit der EVW für die Gasheizungen der Alsdorfer Burg und Remise gekündigt worden sei.
Herr Kämmerer Hafers teilt mit, dass sich die Stadtentwicklung Alsdorf GmbH im Rahmen der Haushaltsdiskussion mit einzelnen Positionen auseinandergesetzt habe. Hierbei seien diese Verträge aufgefallen. Man habe geschaut, zu welchem Preis die Anlagen übernommen werden können und wie hoch die Kosten für die Restlaufzeit seien. Dabei sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass die Übernahme der Gasheizungsanlagen wirtschaftlicher sei.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
473,6 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
479 kB
|