26.09.2024 - 12 Bebauungsplan Nr. 379 - Ehemalige Badeanstalt a...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Herr stellvertretender Ausschussvorsitzender Brandt, CDU Fraktion, fragt an, ob das Gelände öffentlich zugänglich sei oder ob der Investor dort einen Zaun aufstellen könne.

 

Herr Bürgermeister Sonders informiert, dass dort bereits ein Zaun aufgestellt sei, da gewährleistet sein muss, dass wenn der Betrieb nicht mehr läuft, man dort auch abschließen könne.

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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Alsdorf

 

  1.      beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 379 – Ehemalige Badeanstalt am Tierpark –. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes geht aus dem beigefügten Lageplan (Anlage 1) hervor, der Bestandteil des Beschlusses wird.

 

  1.      billigt den Konzeptentwurf zum Bebauungsplan Nr. 379 – Ehemalige Badeanstalt am Tierpark –. (Anlage 3)

 

  1.       beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.
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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage