26.09.2024 - 6 Potenzialstudie Freiflächen P...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtentwicklung
- Datum:
- Do., 26.09.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:10
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 61 - Amt für Planung und Umwelt
- Beschluss:
- unverändert beschlossen
Herr Döpel, döpel-Landschaftsplanung, stellt die Potenzialstudie anhand einer Power-Point-Präsentation dar.
Die Präsentation ist der der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.
Herr Technischer Dezernent Dziatzko fügt hinzu, dass die Potenzialstudie der Firma döpel-Landschaftsplanung nur privilegierte Flächen und Korridore, bei denen eine Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG)-Förderung greift, behandele. Die Bezirksregierung stelle zurzeit den Teilplan „Erneuerbare Energien“ auf, in dem die Windenergiebereiche festgelegt werden. Aufgrund der kompakten und dichten Siedlungsstruktur von Alsdorf würde es sich abzeichnen, dass Alsdorf nur marginal, bis hin zu gar keine Flächenausweisungen bekäme. Die Verwaltung habe aus diesem Grund geprüft, wo man noch einen Beitrag zur Energiewende leisten und neben diesen privilegierten Flächen noch zusätzliche Flächen ausweisen könne, die zum einen wenig Raumhemmnisse, mit Blick auf Naturschutz, zum anderen eine starke Vorbelastung durch anthropogene Nutzungen mit sich bringen und insbesondere das Grünkreuz (Broichbachtal) von Flächeninanspruchnahme freihalte. Herr Technischer Dezernent Dziatzko verweist auf die Alternativflächen in Anlage 3 der Sitzungsvorlage. Man könne die Flächen eigenwirtschaftlich entwickeln, da man davon ausgehe, dass diese Flächen einen Beitrag zur Energiewende leisten können. Bei Windenergie spiele die Stadt Alsdorf keine große Rolle und die Flächen an der vielbefahrenen B57 seien bereits zu stark vorbelastet. So wäre das Grünkreuz von einer Inanspruchnahme der Flächen freigehalten. Diese potenziellen Flächen würden von einem privaten Investor entwickelt werden.
Herr Lausberg, SPD, bittet um Mitteilung, ob es bereits eine Planung der Bereiche/Flächen außerhalb des Stadtgebietes entlang der Autobahn gebe und wie die umliegenden Städte darauf reagiert haben (z.B. Stadt Würselen). Man könne die Flächen, die außerhalb einer Wohnbebauung liegen, in der Planung priorisieren.
Zudem fragt Herr Lausberg zum Beschlussvorschlag c) an, ob die Abwägung gemäß § 1 Absatz 7 Baugesetzbuch (BauGB) schon erfolgt sei und falls nicht, ob man mit den Bebauungsplänen für die Flächen eine öffentliche Beteiligung nachholen könne.
Herr Technischer Dezernent Dziatzko informiert, dass grundsätzlich in anderen Kommunen dasselbe gelte, wie für die Stadt Alsdorf: die Flächen, die 200 Meter vom äußeren Fahrbahnrand einer Bundesautobahn ins Innere führen, seien privilegiert und man könne sofort einen Bauantrag, ohne Bauleitplanung, stellen. Herr Technischer Dezernent Dziatzko verweist auf die blau markierten Flächen in der Anlage 3 – Gesamtübersicht Potential- und Alternativflächen für PV-Anlagen. Die grün markierten Flächen seien dagegen nach Baurecht und EEG-Förderung nicht privilegiert und man müsse Bauleitpläne aufstellen.
Den Beschlussvorschlag c) habe man schon mehrfach bei städtebaulichen Entwicklungskonzepten (Einzelhandelskonzept, Vergnügungsstättenkonzept, etc.) gefasst. Dies sei so zu verstehen, dass die Verwaltung bei der Planung das städtebauliche Entwicklungskonzept zu berücksichtigen habe (§1 Absatz 6 Nummer 11 Baugesetzbuch (BauGB)). Sollten potenzielle Investoren/-innen Interesse an anderen Flächen haben, würde man auf das städtebauliche Entwicklungskonzept und somit auf die primär zu entwickelnden Flächen verweisen.
Herr Janssen, B‘90/DIE GRÜNEN, fragt nach der weiteren Vorgehensweise bezüglich der Kontaktaufnahme der Eigentümer/-innen der Grundstücke und/oder der Investoren/-innen.
Herr Technischer Dezernent Dziatzko informiert, dass eine mögliche Variante eine Kooperation mit der Stadtwerke Alsdorf GmbH sei, da diese gegebenenfalls PV-Anlagen errichten würden.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung:
a) nimmt die abschließende Präsentation der vom Büro Döpel Landschaftsplanung ausgearbeiteten Potenzialstudie für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf dem Stadtgebiet Alsdorf zur Kenntnis.
b) billigt die vom Büro Döpel Landschaftsplanung ausgearbeiteten Ergebnisse der Potenzialstudie für Photovoltaik-Freiflächenanlagen und die damit verbundenen sieben Potenzialflächen auf dem Stadtgebiet Alsdorf.
c) beschließt die sieben Potenzialflächen aus der Potenzialstudie für Photovoltaik-Freiflächenanlagen sowie die zusätzlichen Alternativflächen auf dem Stadtgebiet Alsdorf gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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9,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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18,9 MB
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3
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(wie Dokument)
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6,8 MB
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