01.10.2024 - 10.1 Bebauungsplan Nr. 374 – FV Anlage – Duckweiler ...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Herr Stv. Heidenreich teilt mit, dass die GRÜNE-Fraktion den Bebauungsplan unterstütze. Er bezieht sich jedoch auf das Zitat der StädteRegion der Anlage acht „Stellungnahmen mit Bedenken / Anregungen“, Seite acht von 13, Punkt 5d: „Aus landschaftspflegerischer Sicht bestehen keine Bedenken. Auf Seite 51 des Landschaftspflegerischen Begleitplanes wird erläutert, dass für die Pflege bzw. Nutzung des Extensivgrünlandes unter und neben den Solarpaneelen ein Monitoring empfehlenswert sei. Um eine wirklich artenreiche, extensive Entwicklung des Grünlandes sicherzustellen, sollte aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde ein solches Monitoring unbedingt durchgeführt werden. Die negativen Erfahrungen mit der Entwicklung des vorhandenen Grünlandes, dass gemäß Festsetzungen zum Grünordnungsplan des lndustrieparks Alsdorf hätte extensiv entwickelt werden sollen, haben gezeigt, dass eine solche Entwicklung unbedingt fachmännisch zu begleiten ist.“ Die Stadt nimmt hierzu wie folgt Stellung: „Das Amt 61 für Planung und Umwelt der Stadt Alsdorf führt im Rahmen seiner personellen Möglichkeiten eine Überwachung (Monitoring) gemäß der gesetzlichen Grundlage nach § 4c BauGB durch. Von Seiten des A 61 der Stadt Alsdorf wird darauf hingewiesen, dass die Vergabe eines externen Monitorings auf Grund der angespannten Haushaltslage nicht möglich ist.“ Er sei der Auffassung, dass das A 61 das Monitoring personell nicht durchführen könne. Aus diesem Grunde solle es extern vergeben werden. Zudem fehle hier ein Beschlussentwurf der Verwaltung.

 

Herr Technischer Dezernent Dziatzko bemerkt, dass beim Beschlussentwurf das „entfällt“ fehle. Der erste Satz der StädteRegion sei ausschlaggebend: „Aus landschaftspflegerischer Sicht bestehen keine Bedenken.“ Ein Monitoring werde nach dem Satzungsbeschluss beziehungsweise nach erfolgter Baugenehmigung nacherfasst. Insofern sei hier eine Beschlussfassung nicht erforderlich. Es handele sich lediglich um eine Information, dass man den gesetzlichen Monitoringpflichten nach BauGB nachkommen werde, jedoch von einer externen Vergabe absehe.

 

Herr Stv. Heidenreich, GRÜNE-Fraktion, wendet ein, dass das Monitoring sehr wichtig sei und da es sich um eine Daueraufgabe handele fragt er nach, ob die Verwaltung dieser personell nachkommen könne.

 

Herr Technischer Dezernent Dziatzko führt aus, dass für den gesamten Businesspark Herr Dr. Sachsen zuständig und er regelmäßig dort unterwegs sei, auch mit Personen aus der unteren Naturschutzbehörde. Die Flächen seien ökologische Ausgleichsflächen und unterliegen einer regelmäßigen Kontrolle. Währenddessen die PV-Anlage zu überwachen, stelle kein Problem dar.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt,

 

a) nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlich-

    keits- und Behördenbeteiligung (VL2024/0041/A61), aus der öffentlichen

    Auslegung (VL 2024/00191/A61) sowie aus der erneuten öffentlichen Auslegung

    (Anlage 1) zum Bebauungsplan Nr. 374 – FV Anlage – Duckweiler Wüstung die

    von der Verwaltung dazu vorgelegten Beschlussentwürfe (Anlage 2)

b) den Bebauungsplan Nr. 374 – FV Anlage – Duckweiler Wüstung – als Satzung.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.alsdorf.de/public/to020?SILFDNR=1000025&TOLFDNR=1001381&selfaction=print