21.11.2024 - 7 Satzung der Stadt Alsdorf über die Entsorgung d...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Herr Stv. Maul CDU-Fraktion fragte an um wie viele abflusslose Gruben es sich im Stadtgebiet handeln würden.

 

Herr Spaltner Kaufmännischer Betriebsleiter des Eigenbetriebes Technischen Dienstes der Stadt Alsdorf, dass es noch im Stadtgebiet 40 Gebäude gibt, die noch abflusslose Gruben haben. Durch Mehrkosten der Fa. Schönmackers, die diese Gruben säubern, werden die Gebühren angepasst.

 

Der Vorsitzende Herr Stv. Steinbusch merkte an, dass bei den aufgelisteten Kläranlagen Punkt. B  eine Zahl fehlte, die mittlerweile korrigiert wurde.

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Empfehlungsbeschluss:

 

Der Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

„Der Rat beschließt die 1. Änderung der Satzung der Stadt Alsdorf über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) gemäß Anlage 2.“

 

Die Änderungen treten am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.alsdorf.de/public/to020?SILFDNR=1000029&TOLFDNR=1001433&selfaction=print