12.11.2024 - 10 Neuaufstellung Regionalplan...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtentwicklung
- Datum:
- Di., 12.11.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 61 - Amt für Planung und Umwelt
- Beschluss:
- unverändert beschlossen
Der stellvertretende Ausschussvorsitzende, Herr Stv. Brandt, begründet die Vorverlegung der heutigen Ausschusssitzung mit der Neuaufstellung des Regionalplans. Ein Beschluss müsse zeitig gefasst werden.
Herr Technischer Dezernent Dziatzko führt aus, dass der Bericht mit über sechzig Seiten der Tatsache geschuldet sei, dass es sich um einen sehr langwierigen Prozess handle. Man kenne dies aus der ersten öffentlichen Auslegung der Neuaufstellung des Regionalplans. Zur vereinfachten Darstellung des Inhalts habe man sich entschieden, dies grafisch aufzuarbeiten.
Herr Schulz, A 61 - Amt für Planung und Umwelt, erläutert diese Darstellung.
Herr Technischer Dezernent Dziatzko legt dar, dass die Verwaltung mit der neueren Offenlage wesentlich besser leben könne als mit der ersten Offenlage. In Schaufenberg habe man noch GIB-Flächen (Gewerbe- und Industriebereich) hinzubekommen. Die geforderten Entwicklungsflächen des ASB (Allgemeiner Siedlungsbereich) habe man weitestgehend zugesprochen bekommen. Außerdem habe die Stadt Alsdorf eine 90 ha große Transformationsfläche als potentielle Osterweiterung hinzugewonnen. Diese Fläche liege auf dem Gebiet der Gemeinde Aldenhoven. Hier werde im Zuge einer interkommunalen Zusammenarbeit der vier Kommunen Alsdorf, Aldenhoven, Baesweiler und Linnich der „Future Mobility Park“ geplant. Herr Technischer Dezernent Dziatzko zeigt sich zufrieden mit den erhaltenen Entwicklungsflächen, da dies mehr sei als man erwartet habe.
Problematisch seien hingegen die regionalen Grünzüge, die flächendeckend im gesamten Außenbereich der Stadt Alsdorf festgelegt wurden, ohne fachliche Auseinandersetzungen mit dem Thema. Hier habe man später bei der Implementierung erneuerbarer Energien das Problem, dass man bezüglich der „regionalen Grünzüge“ jedes Mal in eine Einzelfallprüfung gerate, sodass die Bezirksregierung immer ein Mitspracherecht bei den Grünflächen haben werde. Herr Technischer Dezernent Dziatzko bezweifelt, dass diesbezüglich eine fachliche Auseinandersetzung mit dem Freiraum erfolgt sei. Es erschließe sich nicht, warum Flächen, die für intensive Landwirtschaft genutzt werden und auch zukünftig genutzt werden sollen, als regionale Grünzüge gelten. Besonders wichtig sei jedoch, dass man die Entwicklungsflächen, die im Rahmen der ersten Stellungnahme im Juli 2022 beschlossen wurden, verortet bekommen habe.
Anlagen zur Vorlage
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