03.12.2024 - 1 Eröffnung der Sitzung

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Bürgermeister Sonders begrüßt die Damen und Herren Stadtverordneten, den Vertreter der Presse, die erschienenen Zuhörer/innen, die Mitarbeiter/innen der Verwaltung.

 

Anschließend stellt Herr Bürgermeister Sonders fest, dass Einladung und Erläuterungen sowie der Nachtrag zur heutigen Sitzung allen Beteiligten form- und fristgerecht zugegangen sind. Des Weiteren stellt er die Beschlussfähigkeit des Hauptausschusses des Rates der Stadt fest.

 

Zunächst gibt Herr Bürgermeister Sonders Folgendes zur Information:

 

Öffentlicher Teil:

 

Es wird vorgeschlagen, die Tagesordnung um

 

TOP 23: Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2024;

hier: Produktbereich 08- Sport - Sanierung des Sportplatzes Broicher Siedlung

 

zu erweitern.

 

 

Die Erläuterungen zu

 

TOP 6: Bericht zum Doppelhaushalt 2024/2025 inkl. Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2026 bis 2028 gem. § 9 KomHVO NRW

 

TOP 7: Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der

Stadt Alsdorf für das Kalenderjahr 2025

 

TOP 9: 16. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Alsdorf vom 28.04.2008

 

wurden nachgereicht.

 

 

Die Beratungsergebnisse aus dem Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste zu

 

 

TOP 16: Änderung der Betriebssatzung für den „Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf";

hier: 5. Änderung der Betriebssatzung für den „Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf“ vom 12.11.2010

TOP 17: Änderung von Gebührensatzungen

  a) Abfallentsorgungsgebührensatzung

  b) Straßenreinigungs- und Gebührensatzung

 

TOP 18: Satzung der Stadt Alsdorf über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben);

hier: 1. Änderung der Satzung der Stadt Alsdorf über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 12.12.2017

 

TOP 19: Wertstoffhof

 

sowie die Beratungsergebnisse aus dem Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur zu

 

TOP 20: Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in der Primarstufe der Schulen der Stadt Alsdorf - Offenen Ganztagsgrundschule;

hier: Achte Änderung vom ...

 

TOP 21: Ortsrecht der Stadt Alsdorf;

  hier: Erlass einer Haus- und Badeordnung für das Annabad

 

wurden nachgereicht.

 

 

Nichtöffentlicher Teil:

 

Es wird vorgeschlagen,

 

TOP 4: Sachstand Wasserkonzessionsverträge

 

von der Tagesordnung abzusetzen.

 

 

Es wird vorgeschlagen, die Tagesordnung um

 

TOP 13: Erlass einer Darlehensforderung gemäß § 27 Abs. 3 KomHVO

 

TOP 14: Verkauf von vier städtischen Grundstücken an die Stadtwerke Alsdorf GmbH und Übernahme von zwei Baulasten

 

zu erweitern.

 

 

Die Erläuterungen zu

 

TOP 3:  Höhergruppierung einer tariflich Beschäftigtenwurden

 

TOP 6: Beschaffung eines geländefähigen Kommandowagens für die Feuerwehr der Stadt Alsdorf

 

TOP 7: Beschaffung von 7 Rollcontainern nach AGBF DFV-Fachempfehlung für die Feuerwehr und Beladung eines Rollcontainers für die Ausbildung

 

wurden nachgereicht.

 

Herr Stv. Heidenreich, GRÜNE-Fraktion, beantragt, Tagesordnungspunkt 13 des nichtöffentlichen Teils von der Tagesordnung abzusetzen, da noch Beratungsbedarf bestehe. Er schlägt vor, diesen Punkt in der Sitzung des Rates der Stadt am 10.12.2024 zu beraten.

 

Herr Bürgermeister Sonders erklärt, dass im nichtöffentlichen Teil weitere Ausführungen zu diesem Punkt erfolgen werden. Seines Erachtens solle der Punkt auf der Tagesordnung bleiben, jedoch könne die Beschlussfassung verschoben werden.

 

Danach stellt Herr Bürgermeister Sonders die Tagesordnung zur Abstimmung. Diese

wird einstimmig mit den vorgetragenen Änderungen angenommen.

 

Weder für den öffentlichen noch für den nichtöffentlichen Sitzungsteil werden Anfragen angemeldet.

 

Nunmehr stellt Herr Bürgermeister Sonders die Frage, ob sich ein Mitglied des Hauptausschusses zu einem der Tagesordnungspunkte der heutigen Sitzung für befangen erklärt. Dies ist nicht der Fall.

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