03.12.2024 - 17 Änderung von Gebührensatzunge...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Herr Stv. Heidenreich teilt mit, dass die GRÜNE-Fraktion die Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung mittrage. In Bezug auf die Änderung der Abfallentsorgungsgebührensatzung erklärt er, dass die Gebühr der Biotonne mit den Nachbarstädten verglichen worden sei, vor allem mit der Stadt Eschweiler, die größenordnungsmäßig ähnlich sei. Die Gebühren dort liegen deutlich unter denen der Stadt Alsdorf, in den Nachbarkommunen ebenfalls. Auch bei der Stadt Baesweiler, die ein vergleichbares Abfallsystem betreibe, seien die Gebühren niedriger. Da die Abfallgebühren kostendeckend sein müssen, stelle sich die Frage, wie die Nachbarstädte dies handhaben. Hier komme der Verdacht auf, dass dies an den Sonderwünschen der Stadt Alsdorf liegen könnte, zum Beispiel an der zweiwöchentlichen Entleerung der Papiertonne, oder an den Vergünstigungen in Warden, die unter TOP 19 beraten werden sollen. Die GRÜNE-Fraktion sei der Auffassung, dass die Gebühr der Biotonne, die künftig auch Pflicht werde, nicht steigen solle. Er beantragt daher für die GRÜNE-Fraktion, die Biotonnengebühr 2025 bei 48 € zu belassen und die Gebühren für zusätzliche Leerungen von 4,10 € auf 5 € anzuheben.

 

Herr Bürgermeister Sonders lässt über den Antrag der GRÜNE-Fraktion abstimmen. Dieser wird mit Mehrheit (bei 2 Gegenstimmen) abgelehnt.

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Empfehlungsbeschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

„Der Rat der Stadt beschließt:

 

a) die 11. Änderung der Abfallentsorgungsgebührensatzung der Stadt Alsdorf

b) die 10. Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Alsdorf.“

 

Die Änderungen treten am 01.01.2025 in Kraft.

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Abstimmungsergebnis:

Zu a): Mit Mehrheit (bei 2 Gegenstimmen)

Zu b): Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.alsdorf.de/public/to020?SILFDNR=1000032&TOLFDNR=1001522&selfaction=print