10.12.2024 - 12 Benehmensherstellung zur Festsetzung der Region...

Beschluss:
unverändert beschlossen
Reduzieren

Herr Kämmerer Hafers erläutert die Vorlage. Am 18.11.2024 habe die StädteRegion das sogenannte Benehmensherstellungsverfahren eingeleitet und damit ihre Haushaltsberatung begonnen. Die vorliegenden Unterlagen seien sehr ernüchternd, denn der Finanzbedarf der StädteRegion steige um über 50 Millionen €. Dies führe dazu, dass die Stadt Alsdorf als kreisangehörige Kommune weiter belastet werde. Auf der anderen Seite sei anzuerkennen, dass die StädteRegion von allen Instrumenten Gebrauch gemacht habe, um die Belastung möglichst gering zu halten. Die komplette Ausgleichsrücklage werde in Anspruch genommen und die StädteRegion arbeite mit der globalen Minderaufwendung. Daher schlage die Verwaltung vor, dem neuen Umlagesatz zuzustimmen und das Benehmen herzustellen, wohlwissend, dass die ambitionierten Maßnahmen der StädteRegion mit stringenten Konsolidierungsbemühungen zu versehen seien. Zur ÖPNV-Umlage teilt er mit, dass diese auf dem Niveau liege, wie für 2025 prognostiziert. Allerdings habe es 2023 eine halbe Millionen € Erstattung gegeben, sodass die ÖPNV-Umlage der Stadt Alsdorf 2025 geringer ausfalle, als im Doppelhaushalt 2024/2025 vorgesehen. Auch hier solle das Benehmen hergestellt werden.

 

Herr Stv. Willms erklärt für die SPD-Fraktion, dass das Benehmen hergestellt werde. Es gebe zwar viele Undenkbarkeiten und es sei zudem teurer geworden, jedoch sehe man die Bemühungen der StädteRegion, die Kommunen so wenig wie möglich zu belasten. Es sei auch bemerkenswert, dass die Ausgleichsrücklage genutzt werde.

Reduzieren

Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt:

 

  1. Das Benehmen der Stadt Alsdorf hinsichtlich der von der StädteRegion Aachen in ihren Eckpunkten zum Haushalt 2025 mitgeteilten Umlagesatz i.H.v. 37,9 % für das Haushaltsjahr 2025 wird unter folgenden Bedingungen hergestellt:

 

  1. Die StädteRegion wird angehalten, zur Minimierung künftiger Risiken -insbesondere aus der Anwendung des globalen Minderaufwandes- für die Stadt Alsdorf aus der Regionsumlage, ihre Konsolidierungsbemühungen weiter zu intensivieren.
  2. Sollten sich bis zur Beschlussfassung über den Städteregionshaushalt 2025 noch Ertragseinbußen und/oder Mehraufwendungen ergeben, dürfen diese nicht zu einer Erhöhung der mitgeteilten Umlagesätze führen, sondern müssen durch Einsparungen oder einer zusätzlichen Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage kompensiert werden.
  1. Das Benehmen der Stadt Alsdorf hinsichtlich der ÖPNV-Umlage für das Jahr 2025 mit einem Umlagevolumen i.H.v. 22,319 Mio. € wird hergestellt.
Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.alsdorf.de/public/to020?SILFDNR=1000033&TOLFDNR=1001620&selfaction=print