10.12.2024 - 16 Einführung von hybriden Sitzungen in den Aussch...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Frau Stv. Ivančić führt aus, dass die GRÜNE-Fraktion in den letzten Jahren mehrfach beantragt habe, eine Möglichkeit zur Einführung hybrider Sitzungen zu schaffen. Vor allem während der Corona-Zeit hätten bei einer solchen Einführung bestimmte Entscheidungen schneller und ohne Dringlichkeitsentscheidungen getroffen werden können. Hier setze der Antrag an. Sie erklärt, dass Punkt vier des Antrages erst mal nicht zur Abstimmung gebracht werden solle, sondern es nur darum gehe, dass die Stadt die Einführung weiterverfolge und eine Satzungsänderung vorbereite. In der Hauptsatzung solle festgesetzt werden, dass im Falle einer Pandemie oder Epidemie hybride Sitzungen durchgeführt werden können. Die Ausstattung könne gegebenenfalls durch Fördergelder oder sonstige Hilfen organisiert werden, aber vorab solle eine Aktualisierung der Hauptsatzung vorbereitet werden.

 

Herr Stv. Weyand, CDU-Fraktion, bemerkt, dass aus dem Antrag nicht hervorgehe, dass zunächst die Hauptsatzung geändert werden solle und in Ausnahmefällen eine hybride Sitzung erfolgen könne. Es stelle sich so dar, dass hybride Sitzungen insgesamt eingeführt werden sollen, was die CDU-Fraktion ablehnen würde. Er fragt, ob eine Änderung des Passus in „in Ausnahmesituationen“ überhaupt rechtens sei. Darüber hinaus sei unklar, wie eine Formulierung erfolgen solle, ohne die technischen Ausstattungen dafür zu berücksichtigen.

 

Frau Stv. Ivančić, GRÜNE-Fraktion, teilt mit, dass im Antrag auf einen Ausnahmefall gem. § 47 der GO NRW hingewiesen werde. Die GRÜNE-Fraktion befürworte hybride Sitzungen, hier gehe es jedoch vorerst darum, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.

Herr Stv. Loosz erklärt für die SPD-Fraktion, dass der Antrag abgelehnt werde, da im Vordergrund die technische Problematik stehe.

 

Herr Stv. Heidenreich, GRÜNE-Fraktion, betont, dass es lediglich um die Schaffung der rechtlichen Grundlage gehe. Die technischen Möglichkeiten können immer noch geschaffen werden, wenn Handlungsbedarf bestehe.

 

Herr Erster Beigeordneter Kahlen informiert darüber, dass eine hybride Sitzung sowohl die Anwesenheit im Rathaus als auch eine Sitzungsverfolgung von Zuhause ermögliche. Hierbei gebe es durchaus Probleme in Bezug auf den Datenschutz, da eine hybride Sitzung keine Ausschließlichkeit habe und noch andere Fragen seien in diesem Bezug zu klären. Im „normalen“ Katastrophenschutzfall bestehe die Möglichkeit einer Videoschalte, aber die Einführung einer hybriden Sitzung stelle einen ganz anderen Aufwand dar.

 

Herr Bürgermeister Sonders bezieht sich auf die Aussage des Herrn Stv. Heidenreich und wendet ein, dass in einem Ernstfall die Änderung der Hauptsatzung schneller erfolgen würde, als die technischen Voraussetzungen zu schaffen. Aus diesem Grund seien für ihn die beiden Aspekte - Änderung der Hauptsatzung und Bereitstellung der technischen Möglichkeiten - im Zusammenhang zu sehen. Hier gebe es jedoch noch viele Rechtsfragen zu klären und er sehe im Moment keine Notwendigkeit der Einführung von hybriden Sitzungen.

 

Herr Stv. Langer, GRÜNE-Fraktion, verdeutlicht, dass die technischen Voraussetzungen bereits gegeben seien, da der Rat der Stadt mittlerweile digital und nur noch wenige mit Papierunterlagen arbeiten. Es fehle nur noch eine Lizenz für ein Video-   übertragungsprogramm.

 

Herr Erster Beigeordneter Kahlen unterstreicht, dass sich der Antrag auf alle Ausschüsse beziehe. Insofern gebe es eine große Personenanzahl von sachkundigen Bürger/innen und Einwohner/innen, die eine solche Ausstattung nicht besitzen.

 

Herr Stv. Matzerath, AfD-Fraktion, weist auf das Problem hin, dass im nichtöffentlichen Sitzungsteil bewiesen werden müsse, dass die Nichtöffentlichkeit bewahrt werde. Darüber debattiere derzeit der Landschaftsverband Rheinland (LVR) und es sei sehr schwierig.

 

Frau Stv. Ivančić, GRÜNE-Fraktion, macht deutlich, dass es heute nur darum gehe, den Antrag weiterzuverfolgen oder nicht. Durch die Landesregierung und die Gemeindeprüfanstalt sei die rechtliche Möglichkeit von hybriden Sitzungen geprüft worden und es gebe Methoden dafür. In Bezug auf die Problematik der Nichtöffentlichkeit sagt sie, dass jede/r die Sachen vom Tablet abrufen könne und die Papierunterlagen früher verteilt worden seien. Die Ausschussmitglieder haben ihren Eid geleistet, diese Unterlagen geheim zu halten. Es gehe vordergründig darum, in einem Bedarfsfall schnell handeln zu können.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, diese Angelegenheit nicht weiter zu verfolgen.

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Abstimmungsergebnis:

Mit Mehrheit (bei 4 Gegenstimmen)

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.alsdorf.de/public/to020?SILFDNR=1000033&TOLFDNR=1001647&selfaction=print