10.12.2024 - 28 Arbeitsgelegenheiten im Rahmen des § 5 Asylbewe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 28
- Gremium:
- Rat der Stadt Alsdorf
- Datum:
- Di., 10.12.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 50 - Sozialamt
- Beschluss:
- zurückgezogen
Dieser Punkt wurde vorgezogen und im Anschluss an Punkt 27.1 beraten.
Herr Bürgermeister Sonders beantwortet die Fragen wie folgt:
1. Am 09. September 2024 haben wir die Thematik erstmals mit Ihrem Dezernenten für Jugend, Schulen und Soziales in unserer Fraktionssitzung besprochen. Auf unsere Rückfrage hin, ob eine Anwendung des § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes möglich sei, sagte man uns, dass dies im Haus weder gewollt noch möglich ist. Können Sie uns erläutern, welche Voraussetzungen und Positionen sich von Anfang September bis Mitte November verändert haben?
Unser Dezernent Tim Krämer hat in einem Gespräch darauf verwiesen, dass eine Umsetzung mit allen Asylbewerber/innen wegen des immensen Aufwandes nicht möglich ist. Dafür sind wir personell im Moment nicht ausgestattet, da unsere Mitarbeiter/innen vorrangig damit zu tun haben, alle ordentlich unterzubringen und zu versorgen. Deswegen unternehmen wir aber mit Freiwilligen einen erneuten Versuch, neue Erfahrungen zu sammeln. Eine Umsetzung des § 5 Asylbewerberleistungsgesetzes ist lediglich freiwillig möglich, da eine Leistungskürzung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 5. November 2019 - 1 BvL 7/16 - Sanktionen im Sozialrecht -kaum möglich ist. Die Kürzungsmöglichkeiten sind begrenzt und vor allem mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden.
2. Seit wann beschäftigt sich Ihr Sozialamt mit der Thematik und welche anderen Ämter sind an der Vorbereitung sowie der Durchführung beteiligt?
In den Jahren 2016 und 2017 wurden die ersten Maßnahmen im Rahmen von FIM Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen gem. § 5a Asylbewerberleistungsgesetzes durchgeführt. Seit dem 30.10.2024 wurden die Bemühungen intensiviert. Beteiligt sind das A 50 - Sozialamt, A 66 - Eigenbetrieb Technische Dienste sowie das A 30 - Rechtsamt.
3. Wie viele Menschen fallen insgesamt unter § 5 Abs. 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes in Alsdorf? Wie vielen Menschen werden Sie hiervon eine Arbeitsgelegenheit anbieten?
Zunächst wurden die Personen in den Gemeinschaftsunterkünften ins Auge gefasst und Umfragen zur Bereitschaft erstellt, da eine Teilnahme auf Grund Nummer 1 freiwillig zu erfolgen hat. Circa 200 Personen sind anzusprechen und wir gehen davon aus, dass jeder zehnte ein Interesse bekundet.
4. Nach welchen Kriterien werden Asylbewerber/innen für Arbeitsgelegenheiten ausgewählt? Gibt es eine Priorisierung, etwa nach Aufenthaltsdauer oder Sprachkenntnissen?
Es werden alle Asylbewerber/innen aufgenommen, die sich freiwillig zu einer Tätigkeit melden. Am jeweiligen Zahltag werden Asylbewerber/innen konkret angesprochen. Des Weiteren arbeitet das A 50 eng mit den entsprechenden Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern zusammen, insofern entfallen hier aus unserer Sicht Auswahlkriterien.
5. Welche Arbeitsgelegenheiten haben Sie generiert? Werden hierbei auch gemeinnützige Träger in die Planung mit einbezogen? Wenn ja, welche?
Eine Art Grundausbildung im Rahmen des Pilotprojektes erfolgt beim Eigenbetrieb Technische Dienste. Im Anschluss werden die Personen qualifikationsgerecht in den städtischen sowie gemeinnützigen Organisationseinheiten (Eigenbetrieb Technische Dienste - ETD, Stadtentwicklung Alsdorf GmbH - SEA, FreizeitObjekte Alsdorf GmbH - FOGA) eingesetzt, so sieht es auch das Gesetz vor.
6. Welche konkreten Arbeitsbereiche haben Leistungsberechtigte bei der geplanten Umsetzung? Wie tragen diese Arbeitsgelegenheiten im Ergebnis zum Allgemeinwohl bei?
Frage sechs ist mit Frage fünf bereits beantwortet.
7. Wie sind die Arbeitsgelegenheiten zeitlich und räumlich ausgestaltet? Wie viele Stunden sollen den Menschen in den jeweiligen Arbeitsangelegenheiten wöchentlich angeboten werden?
Maximal 5 Stunden/pro Wochentag.
8. Wie stellen Sie sicher, dass die Arbeitsgelegenheiten zumutbar und mit Integrationsmaßnahmen, wie Sprachkursen oder anderen Bildungsangeboten vereinbar sind?
Eine Abfrage erfolgte im Rahmen der Anhörung zum Einsatz der geflüchteten Personen. Natürlich gehen Sprachkurse und Bildungsangebote vor. Als zumutbar gelten alle Arbeiten, die auch unsere städtischen Mitarbeiter/innen verrichten. Im Rahmen der Anhörung wurden Einsatzzeiten abgestimmt und dokumentiert, soweit das möglich ist. Ansonsten kommt ein Personenkreis gegebenenfalls für den Einsatz nicht infrage.
9. Wie wird mit Menschen umgangenen, die aufgrund von gesundheitlichen oder psychischen Belastungen nicht in der Lage sind, Arbeitsgelegenheiten wahrzunehmen?
Im Rahmen der Freiwilligkeit werden persönliche Gegebenheiten berücksichtigt.
10. Wird es eine zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber/innen geben, um Fragen oder Probleme bei den Arbeitsgelegenheiten zu klären?
Ja - grundsätzlich steht das A 50 zur Verfügung als Ansprechpartner und zentrale Anlaufstelle. Die Ansprechpartner/innen sind unseren Asylbewerber/innen bekannt.
11. Wer wird während der Arbeitszeit Ansprechperson für die Leistungsberechtigen an den Einsatzorten sein?
Die verantwortlichen Personen der Organisationseinheiten sind vor Ort.
12. Werden die Teilnehmenden in Teams mit städtischen Mitarbeitern integriert, oder arbeiten sie allein?
Sie werden in den teilnehmenden Teams integriert.
13. Wie flexibel können die Teilnehmenden zwischen verschiedenen Aufgabenbereichen wechseln?
Eine Absprache und Betreuung hierzu erfolgt mit dem A 50 in Kooperation mit der Organisationseinheit, wenn ein Wechselwunsch besteht.
14. Welche Kontrollmechanismen haben Sie eingerichtet, um die Anwesenheit der Leistungsberechtigten zu überprüfen?
Eine Überprüfung und Auszahlung der ausgefüllten und verifizierten Stundenabrechnungen erfolgt durch das A 50 in Kooperation mit den Organisationseinheiten nach den abgegebenen Stundenzetteln.
15. Welche Nationalitäten werden im definierten Personenkreis vertreten sein und wie überwinden Sie mögliche Sprachbarrieren?
Grundsätzlich alle Nationalitäten werden angesprochen. Die aktuell eingesetzten Personen stammen aus Pakistan, Irak, Marokko, Mongolei und Syrien. Sprachliche Grundkenntnisse reichen in der Regel aus, darüber hinaus nutzen wir aber auch elektronische Übersetzer oder den Dolmetscherdienst „Via Lingua“.
16. Ist die Umsetzung ohne zusätzliche Belastung des bestehenden Personals möglich? Müssen zusätzliche Stellen zur Umsetzung geschaffen werden?
Nein, eine Mehrbelastung des Personalkörpers ist gegeben. Es wird im Verlauf des Pilotprojektes der Mehrbedarf an Personalstellen ermittelt. Hier sind die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu berücksichtigen und ansonsten werden im Stellenplan Vorschläge unterbreitet.
17. Welche Kosten haben Sie für die Umsetzung eingeplant und wie werden diese gedeckt?
Es handelt sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung und ist somit in den Haushaltsansätzen zum Asylbewerberleistungsgesetz berücksichtigt. Lediglich der Mehraufwand für Personal wäre derzeitig nicht gedeckt.
18. Werden Sie die gesetzliche Aufwandsentschädigung von 80 Cent pro Stunde konsequent umsetzen oder gibt es Überlegungen diese Entschädigung zu erhöhen?
Es handelt sich um eine gesetzliche Vorgabe des § 5 Asylbewerberleistungsge-setzes. Bei Geltendmachung von Mehraufwendungen (Fahrtkosten etc.), die mit der Maßnahme in Verbindung stehen, werden diese Mehraufwendungen berücksichtigt (siehe § 5 Abs. 2 Asylbewerberleistungsgesetz).
19. Wird die Umsetzung regelmäßig evaluiert? Wenn ja, wie wird der Erfolg der Maßnahme gemessen?
Eine regelmäßige Abfrage der interessierten sowie geflüchteten Personen erfolgt turnusmäßig im Rahmen der bestehenden Kontakte. Die Stundenzettel machen den Erfolg messbar.
20. Ist ein regelmäßiger Bericht über Veränderungen der Arbeitsgelegenheiten oder Personenkreise, mögliche Fortschritte sowie die Entwicklung der gesamten Thematik in den politischen Gremien vorgesehen?
Die Arbeitsgelegenheiten sind Tätigkeiten der laufenden Verwaltung, ein regelmäßiger Bericht ist nicht vorgesehen. Hier sind ebenfalls die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu berücksichtigen.
Herr Stv. Weyand, CDU-Fraktion, bedankt sich für die umfassende Beantwortung der Fragen. Er bittet um eine Beratungspause.
Nach einer kurzen Beratungspause fragt Herr Stv. Weyand, ob am 16.12.2024 die Umsetzung stattfinden werde.
Herr Bürgermeister Sonders bejaht diese Frage.
Herr Stv. Weyand teilt für die CDU-Fraktion mit, dass der Antrag damit erledigt sei.
Anlagen zur Vorlage
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