09.07.2024 - 8 Lärmaktionsplanun...

Reduzieren

Frau Turhan, AVISO GmbH, stellt den Lärmaktionsplan anhand einer Power-Point-Präsentation dar.

 

Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.

 

Herr Lausberg, SPD, merkt an, dass man sich intensiv mit dem Lärmaktionsplan befasst habe und bereits einen Antrag gestellt habe, der in den Lärmaktionsplan eingeflossen und bewertet worden sei. Zusätzlich kritisiert Herr Lausberg, SPD, dass bei 90% der in der Kartierung aufgeführten Ergebnisse Prüfaufträge vorgesehen seien. Ein Prüfauftrag gebe der nachfolgenden Behörde immer die Möglichkeit, zu neuen oder anderen Ergebnissen zu kommen. Da man sich auf EU-Recht bewegen würde, wäre eine deutlichere und selbstbewusstere Formulierung des Lärmaktionsplanes wünschenswert gewesen.

 

Frau Turhan, AVISO GmbH, weist auf die Problematik hin, dass die betroffenen Straßen alle in der Straßenbaulast von Straßen.NRW und/oder der Autobahn GmbH des Bundes und nicht in der Straßenbaulast der Kommune liegen würden. Es sei schwer, eine deutlichere und selbstbewusstere Formulierung in den Lärmaktionsplan aufzunehmen, da die Kommune zum Beispiel ein Tempolimit nicht einfach selbst bestimmen könne.

 

Herr Lausberg, SPD, sei nicht überzeugt und informiert, dass man sich auf der Basis des EU-Rechtes befinden würde und die Maßnahmen seien umzusetzen oder eben nicht. Aus diesem Grund sei die Darstellung der Rechtslage nicht nachvollziehbar.

 

Frau Turhan, AVISO GmbH, merkt erneut an, dass man versuche, an den betroffenen Straßen den Lärm zu reduzieren und die Kommune deshalb verpflichtet sei, diesen Lärmaktionsplan aufzustellen. Die Umsetzung habe aber über den Straßenbaulastträger zu erfolgen und könne nicht alleine von der Kommune bestimmt werden.

 

Herr Technischer Dezernent Dziatzko informiert zusätzlich, dass man es im Vorfeld versäumt habe, nationale Berechnungsmethoden mit EU-Berechnungsmethoden zu harmonisieren. Der Lärmaktionsplan sei nicht mehr wert als ein Empfehlungsschreiben an den Straßenbaulastträger (hier: Straßen.NRW/Die Autobahn GmbH des Bundes), mit der Bitte die Emissionswerte von lärmbelästigten Straßen nach der nationalen Berechnungsmethode (RSL19) zu prüfen. Der Straßenbaulastträger (hier: Straßen.NRW/ Die Autobahn GmbH des Bundes) müsse dann alle Maßnahmen, die auf der Straßenkartierung, welche auf EU-Berechnungsmethoden basieren, mit der national geltenden Berechnungsmethode (RSL19) überprüfen und die ganze Arbeit nochmal machen, bevor Maßnahmen überhaupt umgesetzt werden können. Deshalb habe man die Prüfauftrage auf den Weg gegeben.

 

Herr Janssen, B‘90/DIE GRÜNEN, fragt nach, ob der Bund über die Problematik und Informationen im Lärmaktionsplan, insbesondere bezüglich der A 44, Bescheid wisse.

 

Herr Technischer Dezernent Dziatzko informiert, dass die Straßenkartierung öffentlich einsehbar sei und, Beschluss vorausgesetzt, der Lärmaktionsplan an den Straßenbaulastträger (hier: Straßen.NRW/Die Autobahn GmbH des Bundes) weitergeleitet werde.

Reduzieren

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den Lärmaktionsplan der Stufe 4 für die Stadt Alsdorf in seiner Schlussfassung vom 24.05.2024 gemäß Anlage 1.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.alsdorf.de/public/to020?SILFDNR=1000039&TOLFDNR=1001141&selfaction=print