09.07.2024 - 10 Bebauungsplan Nr. 374 – FV Anlage – Duckweiler ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtentwicklung
- Datum:
- Di., 09.07.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 61 - Amt für Planung und Umwelt
Herr Stv. Brandt, CDU-Fraktion, fragt an, wobei es sich um „verbal argumentativ beschriebene Flächencharakteristik“ handeln würde.
Herr Technischer Dezernent Dziatzko erklärt, dass man nicht im Einvernehmen mit der Aufsichtsbehörde sei. Die Fläche sei seinerzeit im Grünordnungsplan enthalten und sichere die Ausgleichsflächen für den Business Park Alsdorf Hoengen. Im Grünordnungsplan sei von einer artenreichen Fläche die Rede, die aber faktisch dort nie entstehen könne, da man die Fläche sonst einzäunen müsse. Auf diese Argumentation ließe sich die StädteRegion Aachen nicht ein. Man habe sich nun auf einen Kompromiss geeinigt, dass man neben den Freiflächen/Photovoltaikanlagen einen externen Ökoausgleich in Form einer öffentlich zugänglichen Bürgerwiese anlege. Einen entsprechenden Wunsch bezüglich einer Bürgerobstwiese gebe es bereits aus der Bevölkerung. Bei der nummerischen Bewertung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) werden auch die Flächen unter den PV-Modulen nicht erfasst, obwohl, wenn sie vernünftig angelegt werden, sie eine ökologische Wertigkeit erreichen können. Hingegen besteht gemäß der nummerischen Bewertung des LANUV unter den PV-Modulen annähernd eine Vollversiegelung. Hier hat im Gegenzug die StädteRegion Aachen eine ökologische Wertigkeit der Flächen unter den PV-Modulen anerkannt und steht einer entsprechenden Bewertung positiv gegenüber.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung
- beschließt nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen aus der öffentlichen Auslegung (Anlage 7) zum Bebauungsplan Nr. 374 – FV Anlage - Duckweiler Wüstung - die von der Verwaltung dazu vorgelegten Beschlussentwürfe (Anlage 8, rechts Spalte).
- billigt den geänderten Bebauungsplanentwurf zum Bebauungsplan Nr. 374 – FV Anlage - Duckweiler Wüstung - (Anlage 3, 4 und 5).
- beschließt die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 374 – FV Anlage - Duckweiler Wüstung -.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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3,3 MB
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3
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2,9 MB
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4
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800,1 kB
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5
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(wie Dokument)
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6,7 MB
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6
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(wie Dokument)
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11,3 MB
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7
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(wie Dokument)
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7,2 MB
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8
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(wie Dokument)
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133,8 kB
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