04.02.2025 - 10 Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 83 GO NRW f...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Zu diesem Tagesordnungspunkt hat der Bürgermeister kein Stimmrecht.

 

Herr Stv. Weyand, CDU-Fraktion, bezieht sich auf die ausfallende Sitzung des Rates der Stadt am 11.02.2025 und fragt, ob sowohl dieser Punkt als auch Punkt 4 des nichtöffentlichen Sitzungsteils heute entschieden werden können.

 

Herr Bürgermeister Sonders bemerkt, dass eine Abstimmung in beiden Fällen möglich sei.

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Empfehlungsbeschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

Der Rat der Stadt beschließt die Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 237.800 Euro für die Bewirtschaftung sowie die bauliche Unterhaltung der Stadthalle Alsdorf.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig