04.02.2025 - 12 Anfragen und Mitteilungen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Schriftliche Anfrage der GRÜNE-Fraktion zum Thema „Unverhältnismäßiger Streusalzeinsatz auf dem Kellersberger Friedhof“

 

Herr Technischer Dezernent Dziatzko beantwortet die Fragen wie folgt:

 

1. Inwieweit werden auf den Friedhöfen auch abstumpfende Mittel zum Streuen der Wege bereitgehalten und warum wurden diese am Sonntag, 2.2., nicht eingesetzt? – Eine gefährliche Blitzeislage aufgrund von Eisregen gab es an diesem Tag nicht, lediglich etwas Raureif, vornehmlich auf den Wiesen.

 

Die Friedhöfe werden gestreut, wenn Glätte vorliege, die Entscheidung darüber liege beim verantwortlichen Winterdienstleiter. Abstumpfende Mittel werden nicht eingesetzt, da auf den Friedhöfen zumeist mobilitätseingeschränkte Personen unterwegs seien. Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht habe man sich für das Streuen entschieden, da dies die beste Sicherheit biete.

 

 

2. Falls dennoch aus Sicherheitsgründen entschieden wurde, Streusalz auf den Friedhofswegen einzusetzen, warum haben die Verantwortlichen sich nicht auf eine unbedingt notwendige Menge beschränkt?

 

Die der Anfrage beigefügten Fotos haben punktuelle Streusalzansammlungen dokumentiert. Die Hauptwege werden mit kleinen Treckern gestreut und beim Anfahren des Treckers oder beim Nachfüllen des Streusalzes könne es punktuell zu gebündelten Ansammlungen kommen.

 

 

3. Inwieweit können wir davon ausgehen, dass künftig der Einsatz von Streusalz auf den Friedhöfen – wie es allen Privathaushalten per Satzung vorgegeben ist – nur im absolut notwendigen Maße und bei den entsprechenden witterungsbedingten Voraussetzungen erfolgt?

 

Wenn es witterungstechnisch notwendig sei, werde gestreut. Die Entscheidung obliege dem verantwortlichen Winterdienstleiter. Vor dem Hintergrund, dass auf den Friedhöfen ein hoher Anteil an älteren Personen unterwegs sei, sei das Salzstreuen alternativlos, da es die größte Sicherheit biete.

 

 

 

Herr Stv. Heidenreich, GRÜNE-Fraktion, bemerkt, dass die Salzansammlungen nicht nur punktuell aufgetreten seien, sondern überall vermehrt gestreut worden sei. Auch rund um das Rathaus und auf den Straßen sei stark gestreut worden. Wenn den Bürgerinnen und Bürgern per Satzung das Salzstreuen untersagt werde, müsse die Stadt Alsdorf mit gutem Beispiel vorangehen und sich auf das absolut Notwendigste beschränken.

 

Herr Bürgermeister Sonders wendet ein, dass sich die Stadt in einer hohen Verantwortung befinde. Wenn jemand zu Schaden komme, wenden sich diese Personen an die Stadtverwaltung. Insofern sei es legitim, dass die Kolleginnen und Kollegen des Eigenbetriebs Technische Dienste streuen, wo es aus ihrer Sicht notwendig sei. Diese Kolleginnen und Kollegen seien vor Ort und können die Witterungsverhältnisse gut einschätzen. Bei angemeldetem Frost werde auch präventiv gearbeitet, um Unfälle zu vermeiden. Hin und wieder könne die Salzverteilung übermäßig sein, aber im Großen und Ganzen arbeiten die Kolleginnen und Kollegen mit einem guten Augenmaß. Man werde diesbezüglich nochmals sensibilisieren.