21.06.2011 - 6 Abschluss eines Öffentlich-rechtlichen Vertrage...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Protokoll:

Der Vorsitzende, Herr Stv. Mortimer regt an, den Beschluss dahingehend zu ergänzen, dass der Erschließungsvertrag erst in Kraft treten solle, wenn die Fa. soleo Wachtendonk rechtmäßiger Eigentümer ist. Im Anschluss bittet er die Vertreterin des Investors um Vorstellung ihrer Präsentation.

 

Frau Lorenz, Planungsbüro soleo Wachtendonk GmbH / DORN + OVERBECK Architekten/ IB Klee, erläutert dem Ausschuss die baulichen Änderungen, die sich mit dem Planfortschritt an dem Projekt ergeben haben, sowie die beabsichtigte Platzgestal-tung. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Herr Malecha erkundigt sich, ob im Zusammenhang mit der vorgesehenen Erhöhung der Belegungszahl von 80 auf 88 die Stellplatzanzahl für das Vorhaben noch ausreichend seien.

 

Frau Lorenz bejaht dies, da man anstelle der rechnerisch erforderlichen 50 Stellplätze bereits insgesamt 70 eingeplant worden seien und verweist in diesem Zusammenhang auch auf die zentrale Lage und Nähe zum öffentlichen Personennahverkehr.

 

Herr Steingass  fragt nach, ob die Entwässerung des Altenheimes durch die vorhandene Kanalisation der Rathausstraße hydraulisch bewältigt werden könne.

 

Frau Lo Cicero-Marenberg bejaht dies vor dem Hintergrund umfangreicher Vorabstimmungen zwischen dem Eigenbetrieb Technische Dienst und dem Investor.

 

Herr Stv. Brandt drückt seine Verwunderung darüber aus, dass das Grundstücksgeschäft noch nicht abgeschlossen sei.

 

Frau Lo Cicero-Marenberg führt aus, dass auf Wunsch der Fa. Soleo Wachtendonk die ausstehenden Verträge – nämlich ein privatrechtlicher Kaufvertrag und ein Erbbaurechtsvertrag über die dortigen städtischen Grundstücke sowie ein Kaufvertrag mit der GSG über deren Fläche an der Rathausstraße und letztlich der hier gegenständliche Erschließungsvertrag zusammen in einem Notartermin beurkundet werden sollen.

 

Herr Stv. Plum befürwortet die vom Vorsitzenden vorgeschlagene Erweiterung des Beschlussvorschlages für die SPD-Fraktion.

 

Herr Müller weist darauf hin, dass sich der Investor und Bürgermeister der Stadt Alsdorf geeinigt haben, zunächst den Kaufvertrag zwischen der Stadt Alsdorf und der Fa. Soleo Wachtendonk und im Anschluss daran den Erbbaurechtsvertrag, den Kaufvertrag mit der GSG und zum Schluss den Erschließungsvertrag zu beurkunden. Diese vorgenannten Beurkundungen sollten alle an einem Tag in einem Termin vollzogen werden.

Eine Eintragung ins Grundbuch würde ca. drei bis vier Monate dauern. Eine solche Bedingung würde das Verfahren insofern nur unnötig aufhalten. Aus diesem Grunde schlägt er vor, die Änderung des Beschlussvorschlages auf den Besitzübergang zu beschränken. Dies bedeute, dass in dem Moment, in dem die Zahlung erfolgt sei, der Besitz an die Fa. Soleo Wachtendonk übergehe und diese dann über die Grundstücke verfügen dürfe, unabhängig davon, was im Grundbuch zu einem späteren Zeitpunkt an Eintragung erfolge.

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Beschluss:

Dem Abschluss des als Anlage /1 beigefügten "öffentlich-rechtlichen Vertrages gem. §§ 11 und 124 Abs. 1 Baugesetzbuch mit der soleo Wachtendonk GmbH wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Vertrag mit dem Besitzübergang der Grundstücke auf den Investor rechtskräftig wird."

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.alsdorf.de/public/to020?SILFDNR=106&TOLFDNR=4142&selfaction=print