14.07.2011 - 6 Verbraucherberatung des Nordkreises in Alsdorf;...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

 

Seitens der Mitglieder des Hauptausschusses wird angeregt, der Verbraucherberatungsstelle die Möglichkeit zu geben, das Leistungsspektrum der Einrichtung noch einmal vorzustellen.

 

Herr Bürgermeister Sonders sagt zu, dies für eine der kommenden Sitzungen des Hauptausschusses des Rates der Stadt vorzumerken.

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Beschluss:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

“Der Rat der Stadt beschließt:

Die Verbraucherberatungsstelle des Nordkreises in Alsdorf wird über den 31.12.2012 hinaus für weitere 5 Jahre unter der Voraussetzung fortgeführt, dass das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Städte Baesweiler, Herzogenrath und Würselen neben der Stadt Alsdorf die Finanzierung in der bisherigen Form sicher stellen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Verhandlungen mit der Verbraucher-Zentrale NRW in Düsseldorf und den beteiligten Nordkreisstädten aufzunehmen.

 

Die Kosten sind ab 2013 und Folgejahre einzuplanen.

 

Das Rechnungsprüfungsamt wird beauftragt, die bis zum 30.04. des folgenden Jahres durch die Verbraucher-Zentrale NRW gemäß der Verwaltungsvorschrift zu § 44 Landeshaushaltsordnung zu erstellenden Verwendungsnachweise zu prüfen.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.