22.12.2020 - 5 Feststellung der Gültigkeit der Wahl zum Bürger...

Beschluss:
unverändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt Alsdorf stellt fest, dass keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zum Bürgermeister der Stadt Alsdorf am 13. September 2020 vorliegen.

 

Er stellt weiterhin fest, dass keiner der Fälle des § 40 Abs. 1 Buchstaben a bis c des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz – KWahlG) vorliegt und erklärt die Wahl zum Bürgermeister gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe d KWahlG für gültig.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.alsdorf.de/public/to020?SILFDNR=1112&TOLFDNR=18694&selfaction=print