22.12.2020 - 6 Feststellung der Gültigkeit der Wahl zur Vertre...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Beschluss:

Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt Alsdorf stellt fest, dass keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zur Vertretung der Stadt Alsdorf am 13. September 2020 vorliegen.

 

Er stellt weiterhin fest, dass keiner der Fälle des § 40 Abs. 1 Buchstaben a bis c des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz - KWahlG) vorliegt und erklärt die Wahl zur Vertretung der Stadt Alsdorf gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe d KWahlG für gültig.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.