22.12.2020 - 7 Feststellung der Gültigkeit der Wahl der Migran...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Wahlprüfungsausschuss
- Datum:
- Di., 22.12.2020
- Status:
- öffentlich (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 10 - Amt für Zentrale Dienste, Organisation und Wahlen
- Beschluss:
- unverändert beschlossen
Beschluss:
Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt Alsdorf stellt fest, dass keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl der Migrantenvertreter/innen im Integrationsrat der Stadt Alsdorf (Integrationsratswahl) am 13. September 2020 vorliegen.
Er stellt weiterhin fest, dass keiner der Fälle des § 40 Abs. 1 Buchstaben a bis c des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz - KWahlG) vorliegt und erklärt die Wahl der Migrantenvertreter/innen im Integrationsrat der Stadt Alsdorf (Integrationsratswahl) gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe d KWahlG für gültig.