09.03.2021 - 15 Feststellung der Gültigkeit der Wahl zum Bürger...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Gremium:
- Rat der Stadt Alsdorf
- Datum:
- Di., 09.03.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 10 - Amt für Zentrale Dienste, Organisation und Wahlen
- Beschluss:
- unverändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Alsdorf stellt fest, dass keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zum Bürgermeister/zur Bürgermeisterin der Stadt Alsdorf am 13. September 2020 vorliegen.
Er stellt weiterhin fest, dass keiner der Fälle des § 40 Abs. 1 Buchstaben a bis c des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz – KWahlG) vorliegt und erklärt die Wahl zum Bürgermeister/zur Bürgermeisterin gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe d KWahlG für gültig.