09.03.2021 - 17 Feststellung der Gültigkeit der Wahl der Migran...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Beschluss:

Der Rat der Stadt Alsdorf stellt fest, dass keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl der Migrantenvertreter/innen im Integrationsrat der Stadt Alsdorf (Integrationsratswahl) am 13. September 2020 vorliegen.

 

Er stellt weiterhin fest, dass keiner der Fälle des § 40 Abs. 1 Buchstaben a bis c des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz - KWahlG) vorliegt und erklärt die Wahl der Migrantenvertreter/innen im Integrationsrat der Stadt Alsdorf (Integrationsratswahl) gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe d KWahlG für gültig.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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