10.03.2022 - 5 Aufgaben des örtlichen Trägers der öffentlichen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 10.03.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 51.1 - Jugendamtsverwaltung
- Beschluss:
- unverändert beschlossen
Protokoll:
Frau Schäfer, A 51.1 – Jugendamtsverwaltung, berichtet zum Sachstand.
Sie weist darauf hin, dass die der Vorlage beigefügten Anlagen 2 und 3 nur die Stadt Aachen betreffen und diese lediglich der Vollständigkeit halber beigefügt worden seien, da sich die Jugendhilferichtlinien teilweise auf diese Anlagen beziehen.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die der Sitzungsvorlage 2022/0086/A51.1 als Anlage 1 (Anlage der Originalniederschrift) beigefügten Richtlinien über die finanzielle Ausgestaltung von Leistungen und anderen Aufgaben der Jugendhilfe gemäß § 2 Ab. 2 Ziffern 1, 2, 4, 5 und 6 und Abs. 3 Ziffern 1 und 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) – Jugendhilferichtlinien -. Sie sollen am 01.07.2022 in Kraft treten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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5,8 MB
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2
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öffentlich
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1,5 MB
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3
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öffentlich
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429,9 kB
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4
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öffentlich
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4,8 MB
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