10.03.2022 - 5 Aufgaben des örtlichen Trägers der öffentlichen...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

 

Frau Schäfer, A 51.1 – Jugendamtsverwaltung, berichtet zum Sachstand.

 

Sie weist darauf hin, dass die der Vorlage beigefügten Anlagen 2 und 3 nur die Stadt Aachen betreffen und diese lediglich der Vollständigkeit halber beigefügt worden seien, da sich die Jugendhilferichtlinien teilweise auf diese Anlagen beziehen.

 

 

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Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die der Sitzungsvorlage 2022/0086/A51.1 als Anlage 1 (Anlage der Originalniederschrift) beigefügten Richtlinien über die finanzielle Ausgestaltung von Leistungen und anderen Aufgaben der Jugendhilfe gemäß § 2 Ab. 2 Ziffern 1, 2, 4, 5 und 6 und Abs. 3 Ziffern 1 und 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) – Jugendhilferichtlinien -. Sie sollen am 01.07.2022 in Kraft treten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig.

 

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Anlagen zur Vorlage

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