31.03.2022 - 4 Bebauungsplan Nr. 211 - 4. Änderung - Robert-Ko...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

Frau Sengstake, GRÜNE, erkundigt sich, warum nur auf den Hauptgebäuden Photovoltaikanlagen zulässig seien und nicht auf den Nebengebäuden. Eine extensive Begrünung der Carports und Garagen wäre seitens der GRÜNEN befürwortet worden.

 

Herr Dziatzko, A 61, erklärt, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes aus der Gestaltungsfibel NRW Urban für das gesamte Annagelände abgeleitet worden seien. In der Regel haben die Nebenanlagen einen hohen Verschattungsgrad, so dass sie für Photovoltaikanlagen ungeeignet seien. Deshalb sollen die Photovoltaikanlagen auf dem Wohnhaus installiert und die Garagen bzw. Nebengebäude begrünt werden.

 

Die Technische Beigeordnete, Frau Lo Cicero-Marenberg, ergänzt, dass es Ziel des Bebauungsplanes gewesen sei, festzusetzen, dass die Garagen- und Carportdächer auf dem Annagelände zu begrünen seien und in dem Zusammenhang ebenfalls festgesetzt worden sei, die Photovoltaikanlagen auf den Hauptanlagen anzubringen. Daraus leite sich diese Art der Festsetzung ab und diese finde man in den Punkten 5.5 und 5.6 der textlichen Festsetzungen wieder.

 

Herr Janssen, GRÜNE, erkundigt sich, warum die Bauherren nicht selber entscheiden können, wo sie eine Photovoltaikanlage anbringen, eine Begrünung schließe zudem nicht das Anbringen einer Photovoltaikanlage aus.

 

Die Technische Beigeordnete, Frau Lo Cicero-Marenberg, merkt an, dass die Festsetzungen, die in diesem Plangebiet gelten, auf eine gewisse Einheitlichkeit und Vorbildwirkung abzielen, da dieses Quartier mit erheblichen Fördermitteln erschlossen worden sei. An anderen neuen Bebauungsplänen könne man jedoch sehen, dass die Verwaltung diese Festsetzung flexibler handhabe.

 

Herr Dziatzko, A 61, fügt hinzu, dass das Annagelände Ende der 90iger/Anfang der 2000er geschaffen worden sei. Aus diesem Zeitraum seien auch die Bebauungspläne. Die Gestaltungsfibel sei ein Stück weit auch der Zeit geschuldet und man habe jetzt dem städtebaulichen einheitlichen Erscheinungsbild Vorzug gegeben.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung fasst folgenden Empfehlungsbeschluss für den Rat der

Stadt Alsdorf:

Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt

a)      nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen aus der informellen Öffentlichkeits- und

Behördenbeteiligung (VL2020/0449/A61) und aus der öffentlichen Auslegung

(Anlage 8) des Bebauungsplans Nr. 211 – 4. Änderung – Robert-Koch-Straße die

von der Verwaltung dazu vorgelegten Beschlussentwürfe (Anlage 9, rechte Spalte).

b)      den Bebauungsplanentwurf Nr. 211 – 4. Änderung – Robert-Koch-Straße – als

Satzung.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig (bei 2 Enthaltungen)

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.alsdorf.de/public/to020?SILFDNR=1161&TOLFDNR=19764&selfaction=print