10.05.2022 - 10 Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet; hier: ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Rat der Stadt Alsdorf
- Datum:
- Di., 10.05.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 51.1 - Jugendamtsverwaltung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Protokoll:
Herr Bürgermeister Sonders weist darauf hin, dass der Beschlussvorschlag auf Antrag der SPD- und CDU-Fraktion in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses auch hier unter Buchstabe b) wie folgt zu ergänzen sei:
„Der Mehrbedarf an Plätzen wird erkannt. Die Verwaltung wird beauftragt Handlungsszenarien zu entwickeln, wie der sich abzeichnende Fehlbedarf gedeckt werden kann. Hierbei ist außerdem zu berücksichtigen, dass durch die aktuelle weltpolitische Lage mit einem weiteren zusätzlichen Bedarf an Plätzen zu rechnen ist.“
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt:
a) Die Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege – Fortschreibungszeitraum 01.08.2022 – 31.07.2024 – wird zur Kenntnis genommen.
b) Die dargestellten Planansätze werden bestätigt:
- als Planungsgrundlage gilt eine Versorgungsquote in Höhe von 100 % für 3-jährige Kinder bis zur Einschulung und eine Versorgungsquote in Höhe von 45 % für unter 3-jährige Kinder;
- Betreuungsplätze in Kindertagespflege sollten unter Berücksichtigung der durch das Land vorgesehenen Kontingentierung vorgehalten werden.
Darüber hinaus wird der durch die Verwaltung dargestellte Sachverhalt zu den bereits in den letzten Bedarfsplanungen beschlossenen Maßnahmen zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird die notwendigen Schritte zur Erreichung der angestrebten Versorgungsquoten in die Wege leiten.
Der Mehrbedarf an Plätzen wird erkannt. Die Verwaltung wird beauftragt Handlungsszenarien zu entwickeln, wie der sich abzeichnende Fehlbedarf gedeckt werden kann. Hierbei ist außerdem zu berücksichtigen, dass durch die aktuelle weltpolitische Lage mit einem weiteren zusätzlichen Bedarf an Plätzen zu rechnen ist.
c) Die Zahl der in der Stadt Alsdorf tätigen Kindertagespflegepersonen wird für das Kindergartenjahr 2022/2023 auf insgesamt 37 festgelegt.
d) Die mit den Landesmitteln geförderten Einrichtungen werden weiterhin für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege oder Familienzentren nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) – Sechstes Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – überwiegend genutzt. Plätze, die seit 2008 im Rahmen der U3-Investitionsprogramme geschaffen wurden, werden vorrangig mit Kindern unter drei Jahren belegt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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1,1 MB
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