10.05.2022 - 11 Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kin...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

Herr Stv. Weyand, CDU-Fraktion, bemerkt, dass in den Alsdorfer Kitas keine 25-Stundenregelungen angeboten werden. Er fragt, weshalb diese dennoch aufgelistet seien.

 

Herr Schmidt, Referat 2 - Jugend, Schulen und Sport, teilt mit, dass eine 25-Stundenbetreuung nicht ausgeschlossen und vom Gesetz vorgesehen sei. Die Eltern würden nach der gewünschten Betreuungsform gefragt und anhand dessen würden die Betreuungsgruppen zusammengestellt.

 

Herr Stv. Weyand, CDU-Fraktion, wendet ein, dass es Rückmeldungen aus den Kitas gebe, dass keine 25-Stundenbetreuungen angeboten werden. Die Eltern, die ihre Kinder 25 Stunden betreuen lassen möchten, müssten dann den 35 Stundensatz bezahlen. Unter Umständen bestehe auch nicht die (Personal-)Kapazität in den Kitas, aber dies suggeriere seines Erachtens ein falsches Bild.

 

Frau Stv. Ivančić, GRÜNE-Fraktion, legt dar, dass es 25-Stundenbetreuungen gebe. Zum einen durch die Tagespflege, aber auch kirchliche Einrichtungen würden diese anbieten.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Sechste Änderung der Kinderfördersatzung der Stadt Alsdorf in der als Anlage der Originalniederschrift beigefügten Fassung.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.alsdorf.de/public/to020?SILFDNR=1166&TOLFDNR=19839&selfaction=print