31.05.2022 - 9 Neuaufstellung des Regionalplans für den Regier...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

Herr Stv. Brandt, CDU-Fraktion, erklärt, dass man sich gerne mit einigen Mitgliedern des Regionalrates über die Entwicklung, das Zustandekommen und die bereits artikulierten Bedenken unterhalten hätte, wie z.B. das geplante überregionale Gewerbegebiet Alsdorf - Aldenhoven. Die CDU-Fraktion würde gerne die Formulierung im Beschlussvorschlag dahingehend ändern, dass das Verfahren momentan vorläufig sei und man sich vorbehalte, innerhalb der Frist (31.08.2022) auch noch weitere Anregungen nachzuliefern. Dazwischen finde dann noch die Ratssitzung am 23.06.2022 statt. Da die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung erst im September terminiert sei, solle man hinsichtlich der Fristen überlegen, im August eventuell noch eine Sondersitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung einzuberufen. Dies könne man aber in der Ratssitzung am 23.06.2022 noch beschliessen.

 

Die Technische Beigeordnete, Frau Lo Cicero-Marenberg, weist darauf hin, dass verschiedene von politischen Gremien beschlossenen Konzepte sich aus Sicht der Verwaltung, beispielsweise das städteregionale Gewerbeflächenkonzept zum Future Mobility Park etc. im hiesigen Plan nicht wiederfinden. Die Verwaltung habe den überarbeiteten Plan nur als PDF-Datei und nicht als Vectordatei erhalten. Deshalb habe man im A 61 die Flächennutzungspläne händisch über den zugesandten Plan gelegt, um die Flächen und Hektarangaben abzugleichen. Dabei sei man immer wieder auf Unstimmigkeiten gestoßen, die in der Vergangenheit bereits der Bezirksregierung mitgeteilt wurden. Sie bittet darum, sich angesichts der Komplexität des Themas den Vortrag der Verwaltung zunächst anzuhören. Die Planung regenerativer Energien sei angesichts der Freiraumausweisungen flächendeckender Grünzüge ebenfalls mit konkurrierenden Ansprüchen schwieriger. Abschließend bittet sie die Politiker darum, die jeweiligen Vertreter des Regionalrates für die Belange der Stadt Alsdorf zu sensibilisieren.

 

Herr Dziatzko, A 61, führt aus, dass sich die Stellungnahme in 3 große Themenkomplexe gliedere. Das seien im Einzelnen

- der allgemeine Siedlungsbereich SB; Wohnnutzungen und die dazugehörige               Infrastruktur – Kita´s, Schulen, Pflegeheime, Einzelhandel,

- der Gewerbe- und Industriebereich GIB; das produzierende  Gewerbe,  Logistik, etc.,

- der Freiraum; d.h. alles das, was für eine Siedlungsentwicklung nicht zur  Verfügung steht.

 

Zu Flächen 1-6 führt er aus, dass diese als allgemeiner Siedlungsbereich angepasst werden sollen, da dort bestehende Siedlungsflächen, obwohl dort rechtskräftige Bebauungspläne existieren, durch die Bezirksregierung als Freiraum überplant worden seien, wie zum Beispiel in Hoengen oder Busch.  Dies sei nicht plausibel.

 

Die Fläche 7 des allgemeinen Siedlungsbereiches stelle eine Siedlungsbereichsreservefläche dar, die die Stadt Alsdorf so nicht mittragen wolle. Sie entspreche nicht den Entwicklungsabsichten, da sie im Grünkreuz der Stadt Alsdorf liege. Somit solle die Fläche 7 in den Freiraum zurückgeführt werden.

 

Bei der Fläche 8 nördlich der Feldstraße und Warden handele es sich um einen geschützten Landschaftsbestandteil und dieser solle nicht gemäß den Entwicklungsabschnitten siedlungsstrukturell entwickelt werden. Das Gebiet in Warden sei durch die Bezirksregierung als Überschwemmungsgebiet für den Merzbach festgesetzt worden und ebenfalls als Reservefläche vorgesehen. Die Verwaltung zielt darauf ab, die Reservefläche zurückzunehmen, da es keinen Sinn mache, im Überschwemmungsgebiet eine solche Reservefläche auszuweisen. Für diese Rücknahmen solle aus Verwaltungssicht neue Reserveflächen vorgesehen werden. Eine der vorgeschlagenen Reserveflächen soll die Fläche Nr. 10 werden.

 

Nördlich von Schaufenberg soll noch eine weitere ASB-Reservefläche vorgesehen werden. Die ausgewiesene Fläche 11 sei eher schwierig, da sie sehr nahe an die bestehende Wohnbebauung mit Gewerbe heranrücke. Die Verwaltung schlägt daher vor, diese Flächen nochmals neu zu sortieren. In Neuweiler soll ein sogenannter ASB-Flex vorgesehen werden.  Der ASB-Flex ist ein „neues Instrument“ der Bezirksregierung, der den Kommunen ein gewisses Maß an Flexibilität bei der Siedlungsentwicklung im Sinne von Ersatzstandorten ermöglichen soll. Die Bezirksregierung habe jedoch eine ASB-Fläche in Ofden ausgewiesen, obwohl in der Vergangenheit politisch auf Wunsch der Ofdener Bevölkerung beschlossen wurde, dass hier keine Bebauung stattfinden soll. Dies wird gegenüber der Bezirksregierung erneut mitgeteilt.

 

Herr Janssen, GRÜNE, fragt nach, was man unter „ASP-Diskrepanz“ verstehe.

 

Herr Dziatzko, A 61, führt aus, dass die Bezirksregierung dort über die rechtskräftigen Bebauungspläne einen Freiraum gelegt habe, der eigentlich ASB-Bereich sein müsste, da an dieser Stelle schon Siedlungsentwicklung erfolgt  bzw. rechtssicher geplant sei.

 

Herr Janssen, GRÜNE, äußert sein Unverständnis über diese Vorgehensweise der Bezirksregierung.

 

Herr Dziatzko, A 61, merkt an, dass er sich diese Vorgehensweise nicht erklären könne, da die Flächennutzungsplan-Änderungen durch die Bezirksregierung genehmigt werden müssten.

 

Die Technische Beigeordnete, Frau Lo Cicero-Marenberg, warnt vor solchen Unschärfen, wenn die Grenzen der Siedlungsflächen nicht ins Planwerk übernommen worden seien, obwohl die jeweilige Flächennutzungsplan-Änderung durch die Bezirksregierung genehmigt sei. In einem Zeitalter der Digitalisierung von Geodaten, etc. könne man erwarten, dass die Planebenen zusammenpassen. Sobald eine Änderung des Bebauungsplanes anstehe, müsse man prüfen, ob der Plan den Zielen der Regionalplanung entspreche und wenn dann ein Grünzug statt einer Siedlungsbebauung ausgewiesen sei, schwäche dies aus kommunaler Sicht die Abwicklung der Bauleitplanung. Die bringe ggfls. rechtliche Unsicherheiten in anstehende Bebauungsplanverfahren, die dann kein hausgemachtes, sondern ein durch die Regionalplanung verursachtes Problem seien.

 

Herr Dziatzko, A 61, führt zum Gewerbe- und Industriebereich aus, dass bis 2043 36 Hektar Gewerbe- und Industriebereichsflächen laut Berechnungsmodell der Bezirksregierung benötigt werden. Gemäß Siedlungsflächen-Monitoring weist die Stadt Alsdorf 42 ha Gewerbe- und Industriebereichsflächen aus und habe keinen Anspruch auf Ausweisung zusätzlicher Flächen. Das könne seitens der Stadt Alsdorf nicht akzeptiert werden. Die Bezirksregierung habe jedoch anerkannt, dass die ganze Region großen Bedarf an Gewerbeflächen habe, die regional verteilt werden müssen, da einzelne Kommunen ihre Bedarfe nicht gedeckt bekommen. Für diese Bedarfe habe die Bezirksregierung spezielle „GIB-Bereiche“ entwickelt. Diese seien interkommunal mit mindestens einer weiteren Kommune zu entwickeln. Die Stadt Alsdorf habe diesbezüglich explizite Anregungen und Vorschläge vorgesehen, um eine aus ihrer Sicht zielführende Gewerbeflächenentwicklung zu ermöglichen. 

Die Verwaltung habe in den letzten 10 Jahren knapp 2 Hektar pro Jahr im Durchschnitt vermarktet. Hochgerechnet komme man dann auf 40 Hektar und nicht, wie von der Bezirksregierung genannt, 36 Hektar. Aus diesem Grunde sollen 27 Hektar nördlich von Schaufenberg als Flächen hinzugenommen werden, um dort einen Gewerbegürtel zu ergänzen. Gleichzeitig könnte dadurch eine Tangente, zwischen Siersdorfer Straße und Am Rosenkränzchen geschaffen werden, die die Innenstadt, B57 und L240 entlaste.

Der nächste Punkt betreffe das interkommunale Gewerbegebiet mit der Gemeinde Aldenhoven und die Norderweiterung des Businessparks Hoengen. Hier werden 15 Hektar, die interkommunal als Reservefläche entwickelt werden, die die Stadt Alsdorf eigentlich alleine entwickeln darf, für eine interkommunale Entwicklung benötigt. Die Stadt Alsdorf möchte diese Fläche an anderer Stelle wieder zurückhaben. Der Future-Mobility-Park sei nicht berücksichtigt worden. Das müsse jedoch von der Gemeinde Aldenhoven geklärt werden, da dieser auf dem Hoheitsgebiet der Gemeinde Aldenhoven liege. Die Stadt Alsdorf habe hierzu lediglich eine Stellungnahme verfasst.

Zum Freiraum führt er aus, dass die Bezirksregierung über bestehende Ortsteile, die im Freiraum liegen, noch zusätzliche Festsetzungen zum Schutz der Landschaft und Erholung festgelegt habe. Die Verwaltung fordere eine Rücknahme der pauschalen Unterschutzsetzung des gesamten Freiraums und bittet diese auf das Grünkreuz zu beschränken. Die Bezirksregierung werde aufgefordert, die Flächen ganz normal, so wie es auch im Landesplanungsgesetz stehe, nur als Freiraum ohne Schutzgebietsfestsetzungen festzulegen.

 

Der Vorsitzende des Ausschusses, Herr Stv. Plum (SPD-Fraktion), bedankt sich für den informativen Vortrag und fragt nach, ob die Verwaltung hierzu Erfolgsaussichten bei der Bezirksregierung sehe.

 

Herr Dziatzko, A 61, sieht dies aufgrund der jahrelangen Erfahrung teilweise skeptisch.

 

Herr Stv. Langer, GRÜNE-Fraktion, erklärt, dass durch den Vortrag einiges klarer geworden wäre. Die Politik gebe der Verwaltung nun den Arbeitsauftrag, Einspruch gegen die Pläne der Bezirksregierung einzulegen, da sie nicht mit den Plänen der Stadt Alsdorf übereinstimmen.

 

Herr Dziatzko, A 61, verweist auf die noch ausstehenden Abstimmungen mit den anderen Kommunen und Behörden. Die Beschlussfassung über die finale Stellungnahme erfolge dann durch den Rat der Stadt Alsdorf.

 

Der Vorsitzende, Herr Stv. Plum, führt aus, dass er diese Arbeitsweise der Bezirksregierung schon seit Beginn seiner Ratstätigkeit beobachte. Die Stadt Alsdorf stelle sich flächenmäßig etwas ungünstiger dar, als umliegende Städte. Man habe hier viele Siedlungsbereiche aber wenig landwirtschaftliche Freiflächen, die man auch zur Entwicklung nutzen könnte. Die starke monostrukturierte Industrie der Vergangenheit sei zum Teil auch ein Nachteil. Er bittet den Ausschuss darum, heute der Verwaltung den gewünschten Beschluss mitzugeben, damit diese entsprechend handeln könne.

 

Die Technische Beigeordnete, Frau Lo Cicero-Marenberg, betont ebenfalls, dass sie es begrüßen würde, die wesentlichen vorgetragenen Eckpunkte politisch mitzutragen. Auch die Städteregion warte im Moment auf die Beschlussfassung der einzelnen Kommunen, um dies seitens der Kreisplanung aufzugreifen, ebenso sei dies für die interkommunale Abstimmung wichtig.

 

Herr Stv. Brandt, CDU-Fraktion, erklärt nach den erfolgten Ausführungen, dass man den Beschlussvorschlag unterstütze. Jedoch gehe seiner Meinung nach nicht klar hervor, dass man durch den Beschluss eine Handlungsvollmacht ausstelle, um mit der IHK und der Städteregion in Kontakt zu treten. Diesen Zusatz solle man zusätzlich noch in den Beschlussvorschlag einbringen.

 

Herr Stv. Langer, GRÜNE-Fraktion, weist darauf hin, dass nicht ersichtlich gewesen sei, dass man sich noch mit anderen Kommunen diesbezüglich auseinandersetzen müsse und dass man dies an anderer Stelle hätte konkretisieren können.

 

Die Technische Beigeordnete, Frau Lo Cicero-Marenberg, weist darauf hin, dass die Abstimmungsgespräche ein Geschäft der laufenden Verwaltung seien, daher sei fraglich, inwieweit man diesen Aspekt, der nicht beschlusswürdig sei in die Formulierung aufnehmen könne bzw. müsse.

 

Herr Janssen, GRÜNE, regt an, den Beschlussvorschlag aufgrund des engagierten Vortrages zur Kenntnis zu nehmen und bittet die Verwaltung, die notwendigen Abstimmungsgespräche zu führen.

 

Die Technische Beigeordnete, Frau Lo Cicero-Marenberg, bestätigt, dass die hier skizzierten Aspekte den Beschlusslagen entsprechen, die bisher durch den Ausschuss/Rat gefasst worden seien. Nach den noch ausstehenden Abstimmungen werde dann eine finale Stellungnahme dem Rat der Stadt Alsdorf zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Herr Lausberg, SPD, fragt nach, ob der Prozess fortgeführt werde, wenn die Bezirksregierung nicht auf die Stellungnahmen der einzelnen Institutionen eingehe.

 

Die Technische Beigeordnete, Frau Lo Cicero-Marenberg, zeigt auf, dass der Regiobeirat für diesbezügliche Beschlussfassungen im Regionalplanverfahren zuständig sei.

 

Herr Stv. Weyand, CDU-Fraktion, erkundigt sich, ob man den Rechtsweg gehen könne, da die Beschlüsse an vielen Stellen nicht umgesetzt worden seien.

 

Die Technische Beigeordnete, Frau Lo Cicero-Marenberg, zeigt sich zurückhaltend, dass man dies gegebenenfalls in Einzelfällen machen könne. Ihr persönlich sei ein solcher Fall, in dem eine Kommune pauschal gegen einen Regionalplan der höheren Behörden vorgegangen sei, nicht so geläufig und dies sei eine ungünstige Konstellation.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung befürwortet die skizzierten Aspekte der Stadt Alsdorf zur Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln und beauftragt die Verwaltung, die diesbezügliche Stellungnahme zum Regionalplanentwurf nach den noch ausstehenden Abstimmungen für die Beschlussfassung im Rat zu finalisieren.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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