20.09.2022 - 9 Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet; hier: ...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

Frau Schäfer, A 51.1 - Jugendamtsverwaltung, führt aus, dass die Benutzungsordnung Bestandteil des Betreuungsvertrages für die Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen sei. Es habe sich die Notwendigkeit ergeben, diese zu aktualisieren, da die Übergangsfrist für den Nachweis der Masernschutzimpfung zum 31.07.2022 abgelaufen und vor Aufnahme in die Kindertageseinrichtung dieser Nachweis nunmehr zwingend erforderlich sei. Da es immer wieder Irritationen bzgl. der Rückkehr in die Kindergartengruppe nach einer ansteckenden Krankheit gegeben habe (z.B. ob ein ärztliches Attest vorgelegt werden müsse), habe man nun auf die aktuelle Wiederzulassungstabelle der Städteregion Aachen verwiesen. Dadurch werde die Notwendigkeit eines Attestes transparent.

 

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Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

 

Die Benutzungsordnung für die städtischen Kindertageseinrichtungen/Familienzentren in der Stadt Alsdorf wird in der vorliegenden Fassung (Anlage zu TOP 2022/0324/A51.1 der Originalniederschrift – heutige Sitzung) mit Wirkung zum 21.09.2022 beschlossen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage