20.09.2022 - 9 Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet; hier: ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 20.09.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 51.1 - Jugendamtsverwaltung
- Beschluss:
- unverändert beschlossen
Protokoll:
Frau Schäfer, A 51.1 - Jugendamtsverwaltung, führt aus, dass die Benutzungsordnung Bestandteil des Betreuungsvertrages für die Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen sei. Es habe sich die Notwendigkeit ergeben, diese zu aktualisieren, da die Übergangsfrist für den Nachweis der Masernschutzimpfung zum 31.07.2022 abgelaufen und vor Aufnahme in die Kindertageseinrichtung dieser Nachweis nunmehr zwingend erforderlich sei. Da es immer wieder Irritationen bzgl. der Rückkehr in die Kindergartengruppe nach einer ansteckenden Krankheit gegeben habe (z.B. ob ein ärztliches Attest vorgelegt werden müsse), habe man nun auf die aktuelle Wiederzulassungstabelle der Städteregion Aachen verwiesen. Dadurch werde die Notwendigkeit eines Attestes transparent.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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3,2 MB
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