20.09.2022 - 7 Landeskinderschutzgesetz NRW; hier: Erste Infor...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Protokoll:

Frau Weller, A 51.2 – Jugendhilfe, hält einen Vortrag zu den „ersten Informationen zum Landeskinderschutzgesetz NRW“. Mit diesem Gesetz sei das Land seiner Aufgabe nachgekommen, die Kinder zu schützen. Kinder haben Rechte und seien somit Rechtspersonen und die öffentliche Gemeinschaft habe die Aufgabe, Kinder zu schützen und dies entsprechend des Landeskinderschutzgesetzes  umzusetzen.

Das Landeskinderschutzgesetz NRW habe sich zur Aufgabe gemacht, nach den  furchtbaren Vorfällen der letzten Jahre dieses Gesetz auf den Weg zu bringen. Durch das neue Gesetz kämen neue Aufgaben auf das Jugendamt zu.

Es müssten bestimmte Strukturen im Kinderschutz geschaffen werden. Über das neue KJSchG seien schon viele Dinge auf den Weg gebracht worden, wie z.B. fachliche Standards – Meldebögen für die Nennung der Kindeswohlgefährdung -. Diese Standards müssten weiterentwickelt werden. Hierfür arbeite die Verwaltung mit der StädteRegion zusammen und überarbeite die Meldebögen. Die Arbeit lohne sich, aber klar sei auch, dass wieder sehr viel mehr Arbeit auf das Jugendamt mit den Bezirkssozialarbeiten zukommen werde. Die Arbeiten seien sehr viel umfangreicher geworden.

Diese Standards sollten weiterentwickelt werden und es solle ein Qualitätsentwicklungsverfahren geben. Für dieses werde das Land eine Stelle einplanen müssen. Diese solle die Verwaltung unterstützen. Spätestens alle fünf Jahre müssten solche Verfahren durchgeführt werden. Dazu sollten exemplarisch einzelne Kinderschutzfälle und einzelne Meldungen genau betrachtet und evaluiert werden.

Es gehe auch darum, interdisziplinäre Netzwerke aufzubauen. Diese seien bei der Stadt Alsdorf schon seit vielen Jahren in den frühen Hilfen der interdisziplinären Netzwerke integriert. Nun solle es eine Koordinierungsstelle im Kinderschutz geben, die jedes Jugendamt einrichten müsse. Diese sei dafür zuständig, die lokalen Netzwerke zu etablieren.

Es gebe sieben Jugendämter in der Städteregion. Zudem müssen lokale örtliche Netzwerke entstehen. Diese gebe es bereits in den „frühen Hilfen“.

Bei einer Stadt in der Größenordnung von Alsdorf (ca. 48.000 Einwohner/innen) könne eine halbe Koordinationsstelle eingerichtet werden.

Ein wichtiger Anteil im Landeskinderschutzgesetz diene der Fortbildung der Mitarbeiter/innen, um sie bei Bedarf im Kinderschutz weiter zu schulen.

Die Schutzkonzepte müssten eventuell nochmals erweitert werden. Die Verwaltung begrüße das neue Gesetz, da das Thema „Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ natürlich für die Jugendämter von besonderer Bedeutung ist.

Abschließend weist Frau Weller darauf hin, dass die Verwaltung bei der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen auf die Mithilfe des Jugendhilfeausschusses angewiesen sei.

 

Herr Schmidt, Ref. 2 – Jugend, Schulen und Sport, merkt an, dass man bei diesem

Landesgesetz feststellen könne, dass die Finanzierung der geforderten Personalausstattung tatsächlich im Rahmen eines Belastungsausgleiches sichergestellt sei. So konnte bereits eine halbe Koordinierungsstelle besetzt werden. Bezogen auf die anderen Stellen, die weitere Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes erfüllen sollen, müsse man ein Konzept entwickeln. Dies erfolge jedoch zu einem späteren Zeitpunkt, da die weiteren Entwicklungen abgewartet werden müssten. Problematisch sei einzig die Tatsache, dass die Finanzierung durch das Land vorerst nur für drei Jahre gesichert sei. Es sei jedoch davon auszugehen, dass die Aufgabe fortwährend sein werde und dass das Land die Finanzierung im Sinne der Kommunen auch über den weiteren Zeitraum hinaus sicherstellen werde.

 

Die Vorsitzende, Frau Stv. Niedermaier, SPD-Fraktion, bedankt sich für die Informationen der Verwaltung.

 

 

 

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Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einmütig.

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