27.09.2022 - 7 Budgetbericht zum Stand 30.06.2022 einschließli...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

Herr Kämmerer Hafers führt aus, dass quartalsmäßig eine Berichterstattung über die haushalterische Situation erfolge. Er weist formell darauf hin, dass der Bericht um eine Position „Ziffer 7“ ergänzt werden musste. Seit April 2022 existiere das sogenannte Gesetz zur kommunalen Haushaltsrechtsanwendungsverordnung und dieses regele den Umgang mit den Mehraufwendungen und Erträgen, die im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden aus der Ukraine letzten Endes zu finanzieren seien. Er erläutert kurz die finanzielle Situation der letzten Monate. Festzuhalten hierbei sei, dass man durch die Situation mit der Ukraine haushalterisch keine Mehrbelastung für den Haushalt 2022 haben werde.

Es gebe viele Verschiebungen, sowohl auf der Ertrags- als auch auf der Aufwandsseite. Dies zeige deutlich, wie schwierig es sei, in der heutigen Zeit den Haushalt zu planen. Manche Abweichungen seien positiv zu bewerten, wie zum Beispiel die zu erwartenden Coronaschäden, welche niedriger ausgefallen seien, als erwartet. Bei der Gewerbesteuer rechne man mit Einnahmezuwächsen in Höhe von 936.000,- Euro. Ebenfalls positiv zu sehen sei, dass auf der Ertragsseite beim Gemeindeanteil die Einkommenssteuer und Umsatzsteuer mit nochmals ca. 5,9 Millionen Euro beziffert werden. Man werde Ende des Jahres zwar einen Coronaschaden im Jahresabschluss 2022 melden, dieser belaufe sich jedoch nicht wie geplant auf 2,3 Millionen Euro, sondern nur noch auf 1,5 Millionen Euro.

Auf der Aufwandsseite falle auf, dass der Transferaufwand um 2 Mio. Euro angestiegen sei. Im Kern sei dies durch die zu leistenden Aufwände im Bereich der Hilfen zur Erziehung und Tageshilfen mit rund 1,2 Millionen Euro zu verzeichnen. Den Rest habe man aus Landes- und Bundesfördermitteln erhalten.

Insgesamt sei festzuhalten, dass weiterhin die haushalterischen Ziele erreicht werden und ein ausgeglichener Haushalt im Jahresergebnis vorgelegt werden könne.

Seit dem 30.06.2022 sei mittlerweile ein ganzes Quartal vergangen und man müsse die aktuelle Medienberichterstattung im Hinblick auf das, was im Bereich der Flüchtlingswelle auch aus anderen Ländern auf die Kommune zukommen werde, berücksichtigen, denn es gebe nicht für alle Flüchtlinge die volle Kostenerstattung. Hier werde sich die ein oder andere Belastung ergeben, die nicht in dem heute vorliegenden Budgetbericht berücksichtigt werden konnte. Es sei auch nicht zu erkennen gewesen, wie sich das aktuell diskutierte Entlastungspaket des Bundes auf die Kommunen auswirken werde.

Auch Themen wie „Anpassung der Einkommenssteuer“ oder andere Bewertung der Umsatzsteuer für einen gewissen Zeitraum“ können sich auf die Stadt Alsdorf auswirken, sodass von den 1,5 Millionen Euro eventuell nur ein geringerer Betrag übrigbleiben könnte.

 

Herr Stv. Heidenreich, GRÜNE-Fraktion, bedankt sich für den informativen Vortrag des Kämmerers und fragt in diesem Zusammenhang zur Seite 7, Nr. 1 – Steuern und ähnliche Abgaben – nach, warum hier bereits nach einem halben Jahr 473.667 Euro eingenommen worden seien. Der Hundesteueransatz habe sich auf 450.000 Euro und die Prognose auf 470.000 Euro belaufen. Normalerweise sei es bei den Haushaltsposten so, dass zur Mitte des Jahres die Hälfte ungefähr eingenommen werde. Hier sei jedoch schon mehr als in der Prognose aufgeführt eingenommen worden.

 

Herr Kämmerer Hafers zeigt auf, dass es sich hierbei um eine etwas verzerrte Darstellung handele. Normalerweise beziehe man sich auf glatte Beträge. Man könnte auch den Mehrertrag mit 23.000 Euro statt 23.367 Euro ausweisen. Er stimmt Herrn Stv. Heidenreich zu, dass man die Zahl an dieser Stelle richtigerweise anders hätte darstellen sollen.

 

Herr Stv. Brandt, CDU-Fraktion, fragt zur Seite 7, Nr. 4 „Erträge aus RTW“ nach, weshalb hier ein Soll von 400.000 Euro ausgewiesen worden sei. Als Begründung hierzu habe die Verwaltung geschrieben, dass durch die Anpassung der Gebührensätze für den Rettungsdienst die Erträge voraussichtlich 4.000 Euro geringer als geplant ausfallen. Jedoch sollte es normalerweise so sein, dass man mit einer Gebührenanpassung auskomme.

 

Herr Kämmerer Hafers führt aus, dass die Verwaltung die Gebührenanpassung vornehmen müsse, da aus zurückliegenden Jahren immer noch Defizite bestanden, die aufgeholt werden müssen und diese Kosten bis heute in der Gebührenkalkulation nicht mitberücksichtigt werden durften. Hierbei handele es sich um die Kosten der Aus- und Fortbildung der Rettungsassistenten. Haushalterisch bestehe hier Nachholbedarf, da die Summe nicht identisch mit der im Etat aufgeführten Summe sei. Der Haushalt sei zu diesem Zeitpunkt schon beschlossen gewesen, als die Gebührenrechnung gemacht worden und die Krankenkassenberechnung noch nicht ganz abgeschlossen gewesen sei.

 

Herr Erster Beigeordneter Kahlen ergänzt, dass die Stadt Alsdorf von einer hundertprozentigen Kostendeckung ausgegangen sei, die Krankenkassen haben dies jedoch leider nicht so mittragen können.

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Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht zum Umsetzungsstand des Haushaltssanierungsplanes 2017 bis 2023 zum Stand 30.06.2022 der Stadt Alsdorf zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.alsdorf.de/public/to020?SILFDNR=1178&TOLFDNR=20097&selfaction=print