09.03.2023 - 6 Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet; hier: ...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

Für die Verwaltung erläutert Herr Schmidt, R 2 – Jugend, Schulen und Sport, die Vorlage.

Er weist darauf hin, dass es einen neuen zusätzlichen vom Land NRW geforderten Anhang gebe: Es sei nun notwendig, die Buchungsformen der einzelnen Kindertagesstätten bezugnehmend auf die Kindertagesstättenbedarfsplanung mit zu beschließen.

 

Herr Schmidt weist darauf hin, dass sich auf Seite 6/62 der beigefügten Anlage der Vorlage ein Zahlenfehler befinde – so müsse zum Datum 31.12.2023 bei den U3 Plätzen die Prozentzahl von 39,9 % auf 40,7 % geändert werden.

 

 

 

 

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Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

a)     Die Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege – Fortschreibungszeitraum 01.08.2023 bis 31.07.2024 – wird zur Kenntnis genommen.

 

b)     Die dargestellten Planansätze werden bestätigt:

 

-          als Planungsgrundlage gilt eine Versorgungsquote in Höhe von 100 % für 3-jährige Kinder bis zur Einschulung und eine Versorgungsquote in Höhe von 45 % für unter 3-jährige Kinder;

-          Betreuungsplätze in Kindertagespflege sollten unter Berücksichtigung der durch das Land vorgesehenen Kontingentierung vorgehalten werden.

  

Darüber hinaus wird der durch die Verwaltung dargestellte Sachverhalt zu den bereits in den letzten Bedarfsplanungen beschlossenen Maßnahmen zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird die notwendigen Schritte zur Erreichung der angestrebten Versorgungsquoten in die Wege leiten.

 

c)     Die Zahl der in der Stadt Alsdorf tätigen Kindertagespflegepersonen wird für das Kindergartenjahr 2023/2024 auf insgesamt 37 festgelegt.

 

d)     Die Verwaltung ist – im Einvernehmen mit den Trägern – berechtigt, über den 15. März hinaus noch Veränderungen in den geplanten Gruppenformen vorzunehmen.

 

e)     Die mit den Landesmitteln geförderten Einrichtungen werden weiterhin für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege oder Familienzentren nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) – Sechstes Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – überwiegend genutzt. Plätze, die seit 2008 im Rahmen der U 3 – Investitionsprogramme geschaffen wurden, werden vorrangig mit Kindern unter drei Jahren belegt.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.alsdorf.de/public/to020?SILFDNR=1197&TOLFDNR=20517&selfaction=print