21.03.2023 - 4 Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 83 GO NRW f...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

Herr Stv. Brandt bemerkt, dass innerhalb der CDU-Fraktion zu diesem Thema noch die Jakobstraße erwähnt worden sei.

 

Herr Bürgermeister Sonders wendet ein, dass es sich bei der Jakobstraße um eine Ausbaumaßnahme und nicht um eine Sanierungsmaßnahme handele.

 

Herr Stv. Brandt, CDU-Fraktion, fragt, wann mit dem Ausbau begonnen werde.

 

Herr Bürgermeister Sonders teilt mit, dass dies voraussichtlich für 2024/2025 vorgesehen sei.

 

Frau Stv. Ivančić, GRÜNE-Fraktion, bittet um Mitteilung, ob für die Straße „In der Burgweid“ Erneuerungen der Fahrbahndecke vorgesehen seien.

 

Herr Bürgermeister Sonders erklärt, dass für diese derzeit nichts geplant sei. Die Prioritätenliste werde laufend angepasst und je nach Straßenzustand werde diese irgendwann aufgeführt.

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Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 500.000 Euro für unterlassene Straßenreparaturmaßnahmen.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig