06.10.2011 - 7 Anfragen und Mitteilungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
10. Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 06.10.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
2011/1365 Anfragen und Mitteilungen
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 1.1 - Büro des Rates
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Protokoll:
- Mündliche Anfrage der Frau Stv. Schongen, GRÜNE-Fraktion,
zur Fluchttreppe der Gustav-Heinemann-Gesamtschule
- Mündliche Anfrage des Herrn Stv. Hennes, ABU-Fraktion,
zur Beschilderung am alten Friedhof in Alsdorf-Schaufenberg
- Mündliche Anfrage des Herr Stv. Brandt, CDU-Fraktion
zu den Dichtigkeitsprüfungen
__________________________________________________________
- Mündliche Anfrage der Frau Stv. Schongen, GRÜNE-Fraktion,
zur Fluchttreppe der Gustav-Heinemann-Gesamtschule
Frau Stv. Schongen, GRÜNE-Fraktion, fragt an, ob die Verwaltung bezüglich der Fluchttreppe der Gustav-Heinemann-Gesamtschule bereits etwas unternommen habe. Laut dem Pflegschaftsvorsitzenden führe die Fluchttreppe an die Wand. Frau Stv. Schongen möchte wissen, wer die Fluchttreppe geplant habe und ob das Problem schon behoben sei oder behoben werde.
Hierauf antwortet Herr Dezernent Spaltner, dass er sich gemeinsam mit Herrn Minnaert von der Industrie- und Gewerbepark Alsdorf GmbH (IGA) die Situation vor Ort angesehen habe. Dem Architekten, Herrn Wirtz, sei durch die IGA zwischenzeitlich der Auftrag erteilt worden, eine Änderung vorzunehmen. Der Ausgang der Fluchttreppe werde nun so ausgeführt, dass man nicht mehr gegen das Gebäude laufe.
Frau Stv. Schongen fragt an, ob dies zeitnah erledigt werde.
Darauf antwortet Herr Dezernent Spaltner, dass der Auftrag bereits erteilt worden sei und kurzfristig ausgeführt werde.
Herr Stv. F. Krämer, SPD-Fraktion, merkt an, da die Problematik auch den Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur betreffe, sei es wünschenswert, dass die Verwaltung im Ausschuss unaufgefordert Stellung beziehe, bevor dort weitere Anfragen dazu gestellt werden.
Herr Dezernent Spaltner sagt dies zu.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
- Mündliche Anfrage des Herrn Stv. Hennes, ABU-Fraktion,
zur Beschilderung am alten Friedhof in Alsdorf-Schaufenberg
Herr Stv. Hennes, ABU-Fraktion, merkt an, dass aufgefallen sei, dass das Verbotsschild Hunde Gassi führen am alten Friedhof in Schaufenberg entfernt worden sei. Jedoch stehe dieses Schild am Kreuzberg nach wie vor. Dies habe bei den Anwohnern zur Verunsicherung geführt. Herr Stv. Hennes möchte wissen, warum das Schild am alten Friedhof entfernt wurde und fragt an, ob es demzufolge nun wieder erlaubt sei, dort Hunde auszuführen und am Kreuzberg nicht.
Herr Erster Beigeordneter Kahlen weist darauf hin, dass der ehemalige Friedhof zwischenzeitlich als Parkanlage genutzt werde und die Regelung wohl deshalb geändert worden sei. Genaueres müsse er recherchieren.
Herr Stv. K. Krämer, SPD-Fraktion, ergänzt, dass am alten Friedhof früher das Schild stand Hunde verboten. Zwischenzeitlich sei dort das Schild Hunde an der der Leine führen aufgestellt worden.
Auf Nachfrage des Bürgermeisters erklärt Herr Stv. Hennes, dass die Antwort für ihn ausreichend sei.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
- Mündliche Anfrage des Herr Stv. Brandt, CDU-Fraktion
zu den Dichtigkeitsprüfungen
Herr Stv. Brandt, CDU-Fraktion, legt dar, dass es in der Bevölkerung eine Irritation zu den Dichtigkeitsprüfungen gäbe. Es seien Fragen aufgetaucht, ob bezüglich der Anforderungen Änderungen vorgenommen worden seien. So werde z.B. sogar erörtert, ob private Haushalte überhaupt verpflichtet seien, diese Prüfungen vornehmen zu lassen.
Hierauf antwortet die Technische Beigeordnete, Frau Lo Cicero-Marenberg, die Pflicht zur Durchführung der Dichtigkeitsprüfung bestehe grundsätzlich weiter. Richtig sei, dass in den letzten Monaten verschiedene Erlasse seitens des Ministeriums ergangen seien, die zwar einige Durchführungsvereinfachungen enthalten, den Inhalt der Alsdorfer Satzung jedoch bestätigen. So sei für Alsdorf bereits festgelegt, dass die Prüfungen nicht zwingend mittels Luftdruck durchgeführt werden müssen, was in einigen Kommunen vorgeschrieben sei, sondern eine optische Prüfung reiche in der Regel aus. Darüber hinaus seien für das Alsdorfer Gebiet die Fristen so gestaffelt worden, dass die Termine für das gesamte Stadtgebiet bis 2022 gestreckt seien.
Herr Bürgermeister Sonders ergänzt, hilfreich sei ggf. bei entsprechenden Anfragen auch der Hinweis, dass die Privaten abwarten können, bis ihr Ortsteil an der Reihe sei. Die Stadt werde vor den entsprechenden Terminen noch einmal ortsteilbezogene Informationsveranstaltungen zu den dann aktuellen Vorschriften durchführen. Sollten sich in der Zwischenzeit maßgebliche Änderungen ergeben, werde natürlich umgehend informiert.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-