20.04.2023 - 13 Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemei...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Protokoll:

Der Vorsitzende des Ausschusses, Herr Stv. Plum, erteilt der anwesenden Antragstellerin, Frau Witterstein, Anwohnerin Jülicher Straße, das Wort. Er weist darauf hin, dass er dieses Verfahren von Anfang an begleitet habe und verweist auf die detaillierte von der Verwaltung erarbeitete Vorlage.

 

Frau Witterstein, Anwohnerin Jülicher Straße, bedankt sich bei der Verwaltung, dass diese die „Stärkung des ÖPNV“ im Gesamten unterstützen möchte. Die Anwohner/innen seien der Überzeugung, dass an der Haltestelle Jülicher Straße der ÖPNV in dieser Form nicht ausgebaut werden könne, da

- die Haltestelle in einer Bucht ausgebaut sei,

- der Gehwegbereich sehr eng sei und zusätzlich als Wartebereich genutzt  werde und durch das fehlende Buswartehäuschen gebe es keine               Aufenthaltsqualität mehr für die wartenden Fahrgäste.

Als Anwohner/in sei man auch durch die hohe Frequenz der anfahrenden Busse und die starke Geräuschkulisse belästigt. Diese sei auch mittlerweile in der Lärmkartierung erfasst und dort könne man auch sehen, dass die Jülicher Straße im Gesamten eine laute Straße sei. Die Verwaltung sei der Meinung, dass der Lärmaktionsplan nur durch bauliche Veränderungen im Bereich Jülicher Straße verändert werde könne. In diesem Zusammenhang schlägt sie die Einrichtung einer Tempo-30-Zone oder andere Maßnahmen, die keinen Umbau erfordern, vor, um den Lärm zu reduzieren.

 

Der Vorsitzende des Ausschusses, Herr Stv. Plum, spricht den Antragstellern ein Lob für den detaillierten Antrag aus. Zum Thema Lärmaktionsplan führt er aus, dass dies ein Verfahren sei, welches schon längere Zeit vom Ausschuss thematisiert werde und man befinde sich mitten im Verfahren.

 

Der Technische Dezernent, Herr Dziatzko, zeigt auf, dass die Aufstellung des Lärmaktionsplanes 2018 beschlossen worden sei. Die Stadt Alsdorf selber habe jedoch noch keinen Lärmaktionsplan aufgestellt. Die von Frau Witterstein zitierte Lärmkartierung werde vom LANUV auf der Grundlage von Karten erstellt und so werden lärmbetroffene Straßen identifiziert. Diese Kartierung soll den Kommunen helfen, Lärmaktionspläne aufzustellen. Jedoch sei man aufgrund von Personalmangel und fehlenden finanziellen Mitteln seit 2018 nicht dazu gekommen.

Wenn man sich die Karten vom LANUV anschaue, könne man erkennen, dass die Stadt Alsdorf nicht Straßenbaulastträger aller vom Lärm betroffenen Straßen sei und können somit auch nicht von der Stadt Alsdorf umgesetzt werden. Im April 2023 sollen neue Lärmkarten vom LANUV rausgegeben werden und mit diesen neuen Karten könne dann die vierte Fortschreibung erfolgen. Darum sei auch der Beschluss, die mittelfristigen Mittel einzustellen und ab dem Haushaltsjahr 2024 Mittel zur Verfügung zu stellen, um einen Lärmaktionsplan auf den Weg zu geben. Das werde kurzfristig nicht helfen, weil die Stadt Alsdorf mit dem Lärmaktionsplan an Straßen NRW herantreten müsse und Straßen NRW selbst habe auch noch einen Maßnahmenkatalog.

 

Frau Witterstein, Anwohnerin Jülicher Straße, bittet um Überprüfung, ob man noch andere Maßnahmen zur Lärmreduzierung seitens der Stadt Alsdorf anordnen könne.

 

Der Technische Dezernent, Herr Dziatzko, merkt an, dass es keine andere Möglichkeit seitens der Stadt gebe, da Straßen NRW Baulastträger sei. Die Stadt Alsdorf benötige zunächst einmal einen Lärmaktionsplan und dann werde das Paket mit dem Beantragten (Tempo-30, Fahrverbote, bauliche Maßnahmen) zusammengetragen.

Die Verwaltung schlägt vor, einen Beschluss zu fassen, um Haushaltsmittel einzuplanen und den Plan auf den Weg zu bringen. Er weist darauf hin, dass man als Eigentümer/in passive Schallschutzmaßnahmen - dickere Fenster oder Be- und Entlüftungsanlagen -  ergreifen könne, die vom Straßenbaulastträger, Straßen NRW, gefördert werden. Die Aufstellung des Lärmaktionsplanes solle nun schnellstmöglich erfolgen, um Druck bei Straßen NRW zu erzeugen und diese zu bitten, die Maßnahmen so schnell wie möglich umzusetzen. Leider könne die Verwaltung auch mit einem Lärmaktionsplan keine kurzfristige Lösung präsentieren.

 

Frau Witterstein, Anwohnerin Jülicher Straße, stellt fest, dass alle Maßnahmen im Zusammenhang stehen. Für die Anwohner/innen im Bereich der Haltestelle sei jedoch der Umbau der Haltestelle oder eine Verlegung der Haltestelle das Wichtigste.

 

Der Vorsitzende des Ausschusses, Herr Stv. Plum, führt zu Punkt zwei der Vorlage aus, dass der Zustand aus Sicht der Stadt einer Veränderung zugeführt werden sollte. Die SPD-Fraktion habe den Entschluss gefasst, den Beschluss zu fassen, die Verwaltung zu beauftragen, mit dem Straßenbaulastträger Kontakt aufzunehmen und diesem klar zu machen, dass dieses Projekt noch offenstehe. Auch wenn seitens Straßen NRW keine Unterlagen mehr vorhanden seien, so stehe hier noch eine Aufgabe offen, die erledigt werden müsse. Zudem habe man im letzten Ausschuss noch eine Mobilitätswende beschlossen und vor dem Hintergrund sei der Zustand des Radweges bzw. der fehlende Radweg in dem Bereich nicht tragbar. Das Ganze werde auf jeden Fall nicht von heute auf morgen zu ändern sein.

 

Der Technische Dezernent, Herr Dziatzko, verdeutlicht, dass man der Bitte gerne nachkommen werde. Die gesetzliche Lage sei momentan so, dass der Straßenbaulastträger für die Straße zuständig sei und für alles andere die Kommune, d.h. wenn Straßen NRW beginne, würden bei der Stadt Alsdorf die Kosten für Gehweg, Radweg und Bushaltestellen anfallen, denn Nebenanlagen seien kommunale Aufgabe und für die Straßen sei Straßen NRW zuständig.

 

Der Vorsitzende des Ausschusses, Herr Stv. Plum, wirft ein, dass er gerüchteweise gehört habe, dass der Umbau der Aachener Straße vor vielen Jahren über ein Radwegeprogramm mitfinanziert worden sei. Vielleicht ergebe sich im Laufe der jetzt anstehenden Änderung, dass neue Programme für die Förderung von Radwegen genutzt werden können. Man solle auf die Umsetzung der Maßnahme durch Straßen NRW ein Augenmerk haben. Bis zum Beginn der Maßnahme könne jedoch noch eine geraume Zeit vergehen.

 

Herr Stv. Brandt erklärt für die CDU-Fraktion, dass diese sich sehr intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt habe und dringenden Handlungsbedarf sehe. Er bittet um Formulierung des Beschlussvorschlages der SPD-Fraktion.

 

 

Der Vorsitzende des Ausschusses, Herr Stv. Plum, erklärt, dass man bzgl. der Fortschreibung des Straßenmaßnahmenprogramms Kontakt mit Straßen NRW aufnehmen wolle und an die Ausführung der Maßnahme – Umbau Jülicher Straße – wieder erinnere, da diese nicht beendet worden sei.

 

Herr Stv. Weyand, CDU-Fraktion, bedankt sich bei der Antragstellerin, Frau Witterstein, für die Begehung vor Ort. Diese sei sehr aufschlussreich gewesen. Der Beschlussvorschlag zu Teil 1 sei sehr vage definiert. Deshalb stelle sich die Frage, wie man es verstehen könne bzw. was es bedeute, dass der Umbau beabsichtigt/ realistisch sei. Wieviel Einfluss habe die Stadt auf das Ausbaukonzept; sei dieses beabsichtigt oder realistisch und er fragt, was in der Planung der Verwaltung mittelfristig bedeute.

 

Der Technische Dezernent, Herr Dziatzko, bestätigt den desolaten Zustand der betroffenen Bushaltestelle. Allerdings seien sehr viele Bushaltestellen in einem desolaten Zustand. In Abstimmung mit der ASEAG und dem AVV habe man Prioritäten erarbeitet, welche Bushaltestellen zuerst saniert werden. Es gebe bereits ein Paket mit über 40 Haltestellen, die die Priorität 1 haben. Diese sollen relativ kurzfristig saniert werden. Dort seien schon Ingenieuraufträge erteilt, um Ausbaupläne zu erstellen, um kurzfristig in diesem Jahr noch einen Finanzierungsantrag (Förderung) bei go.rheinland (ehemals NVR) stellen zu können. Dabei hoffe man, auch in diesem Jahr noch einen Zuwendungsbescheid zu erhalten. Priorität 1 werde auch in diesem Jahr abhängig vom Zuwendungsbescheid sowie den Witterungsverhältnissen im Winter begonnen. Leider sei die betroffene Bushaltestelle nicht in dem ersten Paket enthalten. Es müssen insgesamt noch über 100 Haltestellen saniert werden.

 

Der Vorsitzende des Ausschusses, Herr Stv. Plum, bittet den anwesenden Herrn Büttner-Zedlitz, zu prüfen, inwieweit die damalige Absicht der ASEAG – Verlegung der Haltestelle – noch umsetzbar sei. Die ganze Situation sei sehr verfahren.

 

Herr Janssen, GRÜNE, leg dar, dass das ganze Projekt schon eine sehr lange Zeit (30 Jahre) dauere. Bei einer Besichtigung vor Ort habe er feststellen können, dass diese Haltestelle sehr desolat und auch ein Stück weit Gefahr im Verzug sei. Denn der Bürgersteig sei sehr schmal und die Kreuzung Schillerstraße sehr unübersichtlich. Er schlägt als Sofortmaßnahme eine Verlegung der Bushaltestelle in die Straße vor. Dann wäre die Bushaltestelle deutlich weiter weg vom Haus und würde somit auch dem Lärmschutz dienen und die Situation vor dem Haus entzerren. Evtl. könnte man noch ein Buswartehäuschen aufstellen, um sich wettergeschützt unterstellen zu können. Das wäre eine schnelle Maßnahme und könne durch die Stadt Alsdorf angeordnet werden. Zum Thema „Lärmschutz“ schlägt er vor, den betroffenen Bereich der Jülicher Straße als 30iger Zone auszuweisen.

 

Der Technische Dezernent, Herr Dziatzko, erklärt, dass die Einrichtung einer Tempo-30-Zone in die Zuständigkeit des Ordnungsamtes falle. Er müsse jedoch prüfen, ob das Ordnungsamt auch für Landesstraßen zuständig sei.

 

Herr Janssen, GRÜNE, ergänzt, dass der Bus, der dann auf der Straße halten müsste, zu einer weiteren Verkehrsberuhigung beitragen würde. Außerdem bittet er aufgrund der Örtlichkeiten, die Haltestellen auf der Jülicher Straße in der Priorität zu tauschen, da sich hinter der anderen Haltestelle kein Wohnhaus befinde und man so mehr Platz zum Ausweichen habe.

 

Der Technische Dezernent, Herr Dziatzko, weist darauf hin, dass die Problematik darin bestehe, dass die Stadt Alsdorf nicht Straßenbaulastträger sei.  Wenn man die Bushaltestelle auf die Straße verlegen würde, dann sei Straßen NRW dafür zuständig und man müsse dann die Verlegung der Bushaltestelle auf die Straße mit Straßen NRW klären.

 

Herr Büttner-Zedlitz, ASEAG, bestätigt, dass Straßen NRW in diesem Zusammenhang auf jeden Fall gehört werden müsse und die ASEAG als Betreiber der Busse nicht glücklich darüber wäre, wenn ein Bus auf der Straße halten würde. Das wäre kein barrierefreier Ausbau der Haltestelle und Rollstuhlfahrer/innen könnten dort z.B. nicht mehr einsteigen. Die ASEAG könne das nicht befürworten.

 

Herr Janssen, GRÜNE, weist darauf hin, dass der Bürgersteig nach vorne an die Straße verlegt werden solle, damit die Bucht nicht mehr da sei.

 

Der Technische Dezernent, Herr Dziatzko, verdeutlicht, dass dann die Ingenieur-Aufträge für den barrierefreien Ausbau nochmals überarbeitet werden müssten, obwohl der Ing.-Auftrag schon ausgelöst worden sei.

 

Der Vorsitzende des Ausschusses, Herr Stv. Plum, macht klar, dass es bereits vor 20 oder 30 Jahren beabsichtigt gewesen sei, die Bushaltestelle an eine breitere Stelle des Bürgersteiges zu verlegen. Dabei spielte nicht nur die unpässliche Situation vor dem Haus eine Rolle, sondern weil an anderer Stelle auch eine Querungshilfe sei. Er bittet darum, die Aspekte zum Tragen zu bringen, die zu der damaligen Entscheidung geführt haben. Die Bushaltestelle nun auf die Straße zu verlagern, sei nur die Lösung für die unhaltbaren Zustände vor dem Haus. Der andere Aspekt sei dabei immer noch nicht erledigt.

 

Frau Stv. Ivancic, GRÜNE-Fraktion, erklärt, dass es eine gute Lösung sei, langfristig durch Tempo 30 eine gewisse Verkehrsberuhigung mitzunehmen. Beim barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen sehe sie nur die Möglichkeit, den Bereich etwas zu verbreitern. Ansonsten könne man nicht barrierefrei ausbauen. Mit dem barrierefreien Umbau solle umgehend angefangen und die besprochenen Sachen - Tempo 30 und Vorziehen der Haltestelle - vorgezogen werden. Den barrierefreien Ausbau könne man mit Straßen NRW besprechen und als Vorschlag mit aufnehmen.

 

Der Technische Dezernent, Herr Dziatzko, schlägt vor, die Verwaltung zu beauftragen, die Haltestelle in der nächsten Prioritätenliste (nach Abarbeitung des ersten Paketes) nach oben zu setzen und ins nächste Paket des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestellen mit aufzunehmen.

 

Frau Witterstein, Anwohnerin Jülicher Straße, erklärt, dass dieser Vorschlag dem Bürgerbegehren entgegen käme.

 

Herr Janssen, GRÜNE, weist darauf hin, dass die Haltestelle laut Unterlagen der Verwaltung nun in der Kategorie C, also in der 3. Kategorie, sei. Ein Aufstieg in die nächste Kategorie würde da nicht viel helfen.

 

Der Technische Dezernent, Herr Dziatzko, schlägt nochmals vor, die Verwaltung zu beauftragen, diese Bushaltestelle in die Prioritätenkategorie B aufzunehmen und im nächsten zu schnürenden Paket zu berücksichtigen. Man arbeite sich sukzessive durchs Stadtgebiet, bis alle Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut seien.

Momentan habe man ein Paket geschnürt, wo auch schon Ing.-Aufträge für die ersten 45 Haltestellen vergeben seien. Wenn diese abgearbeitet seien, folgen die nächsten.

 

Der Vorsitzende des Ausschusses, Herr Stv. Plum, erinnert an seine Bitte, die ASEAG bzw. Herrn Büttner-Zedlitz zu beauftragen, zu prüfen, inwieweit die Verlegung der Haltestelle Richtung Straße für den barrierefreien Ausbau realisierbar wäre.

 

Der Technische Dezernent, Herr Dziatzko, zeigt auf, dass dies im Rahmen des barrierefreien Ausbaus geschehen werde und formuliert nochmals aufgrund der vorangegangen Diskussion folgenden neuen Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung,

1. zu prüfen, ob Tempo-30 durch die Stadt Alsdorf auf dem betroffenen Teilstück               der Jülicher Straße angeordnet werden kann, obwohl die Stadt Alsdorf nicht               Straßenbaulastträger ist.

2. die betroffene Bushaltestelle in der Prioritätenliste vorzuziehen, so dass sie               beim nächsten Förderantrag der barrierefreien Gestaltung der Bushaltestellen               mit zum Tragen kommt.

3.  mit der ASEAG im Rahmen des nächsten Förderantrages abzustimmen, ob               die Verlegung der betroffenen Bushaltestelle aus betriebstechnischer Sicht in               Frage komme.

4.  Straßen NRW zu bitten, den Ausbau der L136 weiter voranzutreiben.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Erläuterungen zur Kenntnis. Darüber hinaus werden zu den vorgebrachten Anregungen und Beschwerden im Einzelnen folgende Beschlüsse gefasst:

 

zu 1- Bushaltestelle Schillerstraße FR-Eschweiler und 2 - Umbau der Jülicher Straße

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung,

1. zu prüfen, ob Tempo-30 durch die Stadt Alsdorf auf dem betroffenen Teilstück               der Jülicher Straße angeordnet werden kann, obwohl die Stadt Alsdorf nicht               Straßenbaulastträger ist.

2. die betroffene Bushaltestelle in der Prioritätenliste vorzuziehen, so dass sie               beim nächsten Förderantrag der barrierefreien Gestaltung der Bushaltestellen               mit zum Tragen kommt.

3.  mit der ASEAG im Rahmen des nächsten Förderantrages abzustimmen, ob               die Verlegung der betroffenen Bushaltestelle aus betriebstechnischer Sicht in               Frage komme.

4.  Straßen NRW zu bitten, den Ausbau der L136 weiter voranzutreiben.

 

zu 3 - Lärmaktionsplan

Der Ausschuss für Stadtentwicklung bekräftigt seinen Beschluss vom 26.06.2018 und beauftragt die Verwaltung auf Basis der in Kürze erwarteten Ergebnisse der letzten bundesweiten Straßenverkehrszählung SVZ 2021 einen Lärmaktionsplan für das Stadtgebiet Alsdorf zu erstellen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel i.H.v. bis zu 50.000.- € in der mittelfristigen Finanzplanung bereitzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.alsdorf.de/public/to020?SILFDNR=1201&TOLFDNR=20582&selfaction=print