16.05.2023 - 4 Befreiung von der Aufstellung des Gesamtabschlu...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

Herr Stv. Brandt, CDU-Fraktion, bittet um Erläuterung dieser Thematik.

 

Herr Kämmerer Hafers erklärt, dass die Kommunen seit 2011 durch die Rechtsvorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) verpflichtet seien, einen Gesamtabschluss aufzustellen. Viele Kommunen haben dies jedoch nicht geschafft. Dadurch habe der Gesetzgeber mit der zweiten Novellierung des NKF-Weiterentwicklungsgesetzes entschieden, dass die Kommunen durch den § 116 a GO NRW nicht mehr verpflichtet seien, einen Gesamtabschluss aufzustellen. Ein Gesamtabschluss sei dazu da, die Bilanzen der städtischen Beteiligungen aufzubereiten. Diese Zahlen werden den Stadtverordneten über den Beteiligungsbericht, der spätestens im 3. Quartal diesen Jahres vorgelegt werde, dargestellt. Der Gesamtabschluss sei ein zusätzliches Zahlenwerk dazu, auf den man gerne verzichte.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt, dass auf die Aufstellung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2022 verzichtet wird und beauftragt die Verwaltung für das Haushaltsjahr 2022 einen Beteiligungsbericht zu erarbeiten.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage