12.09.2023 - 5 Regiotram - Beschluss und Beauftragung der Var...

Beschluss:
unverändert beschlossen
Reduzieren

Protokoll:

Der Technische Dezernent, Herr Dziatzko, verweist darauf, dass der AVV diese Vorlage als Mustervorlage für alle Kommunen, die an der RegioTram beteiligt seien, (Aachen, Würselen, Baesweiler, Alsdorf) vorgegeben habe. Bei der letzten Vorstellung im Ausschuss haben sich zwei mögliche Varianten gefunden. Variante 2 auf dem Kurt-Koblitz-Ring entlang der B57 und die Variante 5, die durch die Alsdorfer Innenstadt geführt werden solle. Die Stadt Alsdorf und die Politik haben sich in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 09.02.2023 für die Realisation der Variante 5 ausgesprochen. Die Variantendiskussion habe in den Verwaltungen in den zurückliegenden Monaten eine sehr dynamische Diskussion erfahren und die Stadt Alsdorf habe auf allen Ebenen der Arbeitsgruppen – Koordinierungsgruppe, (Dezernentengruppe) sowie Lenkungsgruppe – mit Nachdruck verdeutlicht, dass für die Stadt Alsdorf nur die Variante 5 zum Tragen kommen könne.

 

Der Vorsitzende, Herr Stv. Plum, verdeutlicht, dass die Regiotram für Alsdorf nur dann Sinn mache, wenn sie durch die Alsdorfer Innenstadt geleitet werde. Diese Voraussetzung erfülle nur die Variante 5.

 

Herr Stv. Brandt erklärt für die CDU-Fraktion, dass diese ebenfalls die Variante 5 favorisiere. Jedoch erachte man die Variante, die über den Kurt-Koblitz-Ring führe, ebenfalls als sinnvoll, da sie sich in der Nähe des Euregiobahnhaltepunktes „Kellersberg“ befinde.

In diesem Zusammenhang stelle er sich die Frage, wie sicher die Zustimmung der Stadt Baesweiler zur Variante 5 sei, da diese 40 Mio. Euro mehr an Kosten verursache, auch wenn sich der Eigenanteil noch durch Fördermittel verringern werde.

 

Der Technische Dezernent, Herr Dziatzko, weist darauf hin, dass die genannten Kosten zu 95% gefördert werden sollen. Wenn diese Förderung nicht greifen sollte, sei das Projekt nicht realisierbar. Im Beschlussvorschlag unter Punkt 2 soll die Verwaltung in Kooperation mit den Projektpartnern mit der Schaffung einer Organisations- und Finanzierungsstruktur beauftragt werden, um Lösungsvorschläge für die Fragestellungen zu erarbeiten, wie die Kosten unter den Projektpartnern aufgeteilt werden sollen und wer welche Kosten zu tragen habe.

Im nächsten Jahr können dann auf Grundlage der ausgearbeiteten Vorschläge für eine Organisations- und Finanzierungsstruktur durch die Politik entsprechende Beschlüsse und Entscheidungen getroffen werden. Zum jetzigen Planungszeitpunkt könne man daher noch keine detaillierten Angaben zur Übernahme der Mehrkosten machen. Diese Problematik gebe es auch in anderen Städten und er verweist dabei auf die Stadt Würselen mit der Abzweigung nach „Merzbrück“. Aus diesem Grunde habe die Verwaltung heute den Beschlussvorschlag unter Punkt 2 vorgeschlagen, in dem eine Organisations- und Finanzierungsstruktur zur Umsetzung des Projektes „Regiotram“ geschaffen werden solle.

 

Herr Janssen erklärt für die GRÜNE-Fraktion, dass diese die Realisierung der Variante 5 unterstütze, um die Auslösung weiterer Quellverkehre zu vermeiden. Durch das Befahren der Bahnhofstraße mit der Regiotram werden sich seiner Meinung nach ganz neue Möglichkeiten für diese Geschäftsstraße ergeben.

 

Herr Stv. Brandt, CDU-Fraktion, weist darauf hin, dass bei Realisierung der Variante 5 der Regiotram die Buslinie 51 wegfalle und dies Kosten einsparen werde.

 

Ein Alsdorfer Bürger fragt nach, wer sich an die Grundstückseigentümer/innen der Grundstücke, die für die Verwirklichung der Regiotram benötigt werden, wende.

 

Der Technische Dezernent, Herr Dziatzko, weist darauf hin, dass das Verfahren noch nicht soweit fortgeschritten sei, dass an Eigentümer/innen herangetreten werden müsse. Nächstes Jahr könne man mehr sagen, wenn Einzelheiten geklärt seien. Dann könne man auch sagen, wer die Grundstückseigentümer/innen kontaktieren werde.

Reduzieren

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung fasst folgenden Empfehlungsbeschluss für den Rat der Stadt Alsdorf:

 

Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt

  1. Die Vorplanung der Regiotram auf Basis der Variante 5 wird vorbehaltlich der finanziellen Förderung der Planungsleistung beschlossen. Mit der Projektleitung während der Grundlagenermittlung und Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2 gemäß HOAI) wird die AVV GmbH beauftragt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt gemeinsam mit den weiteren Projektpartnern und der koordinierenden AVV GmbH eine Organisations- und Finanzierungsstruktur zur Umsetzung des Projektes Regiotram zu schaffen.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage