14.09.2023 - 8 Ermächtigung der Verwaltung zur Bewilligung von...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt:

 

-          Der Rat der Stadt Alsdorf ermächtigt die Verwaltung, vorliegende Anträge, die dem Förderzweck entsprechen im Rahmen der vorhandenen Fördermittel, zu bewilligen.

-          Weiterhin stimmt er gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW i. V. m. § 8 der Haushaltssatzung der Stadt Alsdorf unabweisbaren erheblichen außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von bis zu 323.694 € zu.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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