19.09.2023 - 8 Benehmensherstellung zur Festsetzung der Region...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Rat der Stadt Alsdorf
- Datum:
- Di., 19.09.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 20 - Kämmereiamt
- Beschluss:
- unverändert beschlossen
Protokoll:
Herr Kämmerer Hafers führt aus, dass am 09.08.2023 die StädteRegion Aachen das sogenannte Benehmensherstellungsverfahren eingeleitet habe. Dadurch haben regionsangehörige Kommunen die Möglichkeit, sich über die Eckpunkte des Haushaltes 2024 der StädteRegion auszutauschen und die eine oder andere Anforderung an den Etat der StädteRegion zu stellen. Er erklärt, dass es eine Vielzahl an Verschlechterungen in verschiedenen Bereichen der StädteRegion Aachen gebe, wie beispielsweise durch eine Steigerung im Bereich der Versorgungs- und Beihilferückstellungen, bei Veränderungen im Bereich der Sozialleistungen oder bei Zuschussbedarfen. Dies ergebe sich aus höheren Anforderungen an den Katastrophenschutz. Diese Bereiche wolle die StädteRegion selber refinanzieren, in zwei Bereichen sei dies jedoch nicht möglich. Das sei zum einen der Tarifabschluss, der 5,7 Millionen € ausmache, und zum anderen Mehrkosten aus der Landschaftsverbandsumlage in Höhe von 22 Millionen €. Die StädteRegion könne 7,9 Millionen € dadurch nicht decken und sie beabsichtige, diese Summe von den regionsangehörigen Kommunen im Rahmen der Umlage zu refinanzieren. Der Gesamtbedarf an Umlagen steige von 206 Millionen € auf circa 214 Millionen € an. Als Verwaltung erkenne man an, dass dies ein möglicher Weg sei, allerdings solle dadurch nur ein Teil der Mehrbedarfe gedeckt werden. Der Rest solle aus Eigenausgleichsrücklagen gedeckt werden, die durch die Kommunen in der Vergangenheit finanziert worden seien, sodass dies durch die Umlage bereits refinanziert werde. Dies sei positiv, da bis zum Jahr 2027 eine Konstanz bei der Umlagezahlung bestehe. Hier ergebe sich aber die erste Auflage für die Benehmensherstellung, da man wissen möchte, wie es nach 2027 weitergehe. Gefordert werde, dass die StädteRegion bereits jetzt Haushaltskonsolidierungsbemühungen auf den Weg bringe. In Bezug auf die Landschaftsverbandsumlage sei zu sagen, dass derzeit geprüft werde, ob die erhöhten Umlagezahlungen noch notwendig seien. Sofern sich hieraus Verbesserungen ergeben, sollten diese unmittelbar an die Kommunen weitergeleitet werden. Die Verwaltung schlage vor, mit diesen Auflagen das Benehmen herzustellen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt:
- Das Benehmen der Stadt Alsdorf hinsichtlich der von der StädteRegion Aachen in ihren Eckpunkten zum Haushalt 2024 mitgeteilten Umlagesatz i.H.v. 37,6 % für das Haushaltsjahr 2024, wird unter folgenden Bedingungen hergestellt:
- Die StädteRegion wird angehalten, zur Minimierung künftiger Risiken für die Stadt Alsdorf aus der Regionsumlage, ihre Konsolidierungsbemühungen, auch vor dem Hintergrund, dass die Ausgleichsrücklage im Jahr 2027 aufgezehrt wird, weiter zu intensivieren.
- Sollten sich bis zur Beschlussfassung über den StädteRegionshaushalt 2024 noch Ertragseinbußen und/oder Mehraufwendungen ergeben, dürfen diese nicht zu einer Erhöhung der mitgeteilten Umlagesätze führen, sondern müssen durch Einsparungen kompensiert werden.
- Sollten sich bis zur Beschlussfassung über den Städteregionshaushalt 2024 Verbesserungen gegenüber den Eckdaten ergeben, insbesondere durch eine eventuelle Senkung des LVR-Umlagesatzes, sind diese zur Senkung des Umlagesatzes zu verwenden.
Das Benehmen der Stadt Alsdorf hinsichtlich der ÖPNV-Umlage für das Jahr 2024 mit einem Umlagevolumen i.H.v. 23,29 Mio. € wird hergestellt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
447,2 kB
|