15.11.2011 - 6 Winterdienst hier: Straßenreinigungs- und Gebüh...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

Herr Stv. Mortimer bittet um Mitteilung, nach welchem Winterdienstkonzept verfahren werde, falls es in diesem Jahr noch zu starken Schneefällen kommen sollte.

 

Die Verwaltung teilt mit, dass das neue Winterdienstkonzept rechtlich erst zum 01.01.2012 in Kraft treten werde. Sollte es vor dem 01.01.2012 zu Schneefällen kommen, werde man aber bereits versuchen, dieses Konzept in einem Testlauf umzusetzen.

 

Herr Stv. Heidenreich bittet um Aufklärung, wieso es bei der Berechnung der Winterdienstgebühren im Vergleich zur Stadt Baesweiler so einen großen Unterschied gebe.

 

Die Verwaltung erklärt, dass die Kalkulationsgrundlage der Stadt Baesweiler nicht bekannt sei, es sei aber im Jahr 2010 in Alsdorf zu einer erheblichen Kostenunterdeckung von 282.000,00 Euro gekommen sei. Diese Unterdeckung sei zu 50 % in die Gebührenkalkulation eingeflossen und mache somit 43 % der Gesamtkosten aus. Die Verwaltung weist noch darauf hin, dass diese Kalkulation lediglich eine Prognose sei und eine Berechnung der tatsächlich entstandenen Kosten erst nach Abschluss des Jahres erfolgen könne.

 

Herr Stv. Heidenreich bittet darum bis zur Ratssitzung am 24.11.2011 zu klären wie die Nachbarkommune Baesweiler die Winterdienstgebühren wesentlich geringer halten könne als die Stadt Alsdorf.

 

Weiterhin bittet er um Mitteilung, ob mit den angegebenen Personalkosten i. H. v. 232.000,00 Euro auch in diesem Jahr gerechnet werden könne oder eventuell personelle Veränderungen eingetreten seien.

 

Die Verwaltung teilt mit, dass personelle Veränderungen nicht eingetreten seien, jedoch hänge die Höhe der Personalkosten ja von Intensität und Dauer des Winters ab. Dennoch beabsichtige man, durch eine optimierte Einsatzplanung auch die Personalkosten positiv zu steuern.

 

Hinsichtlich der Gebührenkalkulation der Stadt Baesweiler ergänzt die Verwaltung, dass die Stadt Baesweiler Zeitungsberichten zufolge lediglich eine Lagerkapazität von 174 Tonnen habe und die Stadt Alsdorf sich bereits mit 500 Tonnen Salz eingedeckt habe. Somit sei in dieser Winterperiode vorgebeugt worden, um Salz nicht zu überhöhten Preisen einkaufen zu müssen wie in den Vorjahren.

Weiterhin gebe es einen nicht unerheblichen Unterschied bei den zu betreuenden Straßenkilometern, auch die Anzahl und der Einsatz des Personals sei nicht identisch. Allein dies seien Gründe für die unterschiedlichen Gebührenkalkulationen.

 

Bereits der Einsatz von Global Positioning System (GPS) zur besseren Koordinierung der Routensysteme und die daraus resultierende Verbesserung des Fahrzeugeinsatzes werde eine Senkung der Personalkosten herbeiführen, weil das Fahrzeug bei der Kategorie 1 zukünftig nur noch mit einem Mitarbeiter besetzt werden müsse. Da die Kategorie 1 bereits vor 07:00 Uhr geräumt sein müsse, sei es in diesem Zusammenhang möglich, die Bereitschaftskosten voraussichtlich auf einen Mitarbeiter je Winterdienstfahrzeug zu reduzieren.

 

Herr Stv. Heidenreich erwidert, man solle aber nicht vergessen das auch die umlagefähige Einwohnerzahl der Stadt Baesweiler geringer sei als die der Stadt Alsdorf. Er bittet deshalb darum, bis zur Ratssitzung genauere Informationen einzuholen und mitzuteilen.

 

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Beschluss:

Der Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

“Der Rat der Stadt beschließt die 2. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Alsdorf (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).

 

Die Änderung tritt zum 1.1.2012 in Kraft.”

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig (bei einer Enthaltung)

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Anlagen zur Vorlage