06.12.2011 - 9 Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes hie...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

 

Herr Dezernent Spaltner, Dez. II, informiert, dass Mittelzuweisungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für den Aufgabenbereich „Schulsozialarbeit“ befristet für 3 Jahre gewährt wurden und die Umsetzung der Schulsozialarbeit an den Schulen zügig erfolgte. Insgesamt wurden 7 Schulsozialarbeiter mit Dienstbeginn 01.11. und 01.12.2011 eingestellt.

 

Ergänzend führt Herr Heinrichs, FG 3.2 – Jugend, aus, dass nun sowohl die 9 Grundschulen als auch die 7 weiterführenden Schulen im Bereich „Schulsozialarbeit“ entsprechend ausgestattet sind. Er macht darauf aufmerksam, dass die Aufgabenstellung an den Grundschulen, den weiterführenden Schulen oder an der Förderschule, der Elisabethschule, sehr unterschiedlich ist.

 

Herr Heinrichs berichtet, dass für das Jahr 2012 bereits Termine festgelegt wurden, zu denen sowohl die Mitarbeiter des Jugendamtes, insbesondere die der Sozialen Dienste / Bezirkssozialarbeiter, aber auch die mobilen Jugendarbeiter bzw. Streetworker zusammenkommen. Bei diesen Terminen geht es darum entsprechende Absprachen, Abstimmungen und Kooperationsvereinbarungen zu treffen bis hin zur Teilnahme an Erziehungskonferenzen.

 

Herr Stv. Wirtz, GRÜNE-Fraktion, weist darauf hin, wie wichtig es ist, dass das Projekt „Schulsozialarbeit“ für lange Zeit an den Schulen zur Verfügung steht. Aus diesem Grund muss nach Ablauf der Finanzierung, die für den Zeitraum von 3 Jahren besteht, eine Anschlussfinanzierung sichergestellt werden.

 

Des Weiteren macht Herr Stv. Wirtz darauf aufmerksam, dass eine regelmäßige Berichterstattung hinsichtlich der Erfahrungen aller Beteiligten in Zusammenhang mit dem Projekt „Schulsozialarbeit“ sinnvoll sei.

 

Herr Dezernent Spaltner sagt eine regelmäßige Berichterstattung zu. Zudem werde auch daran gedacht Schulsozialarbeiter etwa im Sommer des nächsten Jahres in den Jugendhilfeausschuss einzuladen damit sie dann ihre Arbeit vorzustellen können.

 

Frau Petry, Schulvertretung der Bezirksregierung Köln, schließt sich den Ausführungen des Herrn Stv. Wirtz in punkto „Anschlussfinanzierung“ an. Sie weist darauf hin, dass die Schulsozialarbeit im Sinne der Prävention an Schulen nicht mehr wegzudenken ist.

 

Herr Stv. Borrmann, SPD-Fraktion, begrüßt die Schaffung der 4,5 Personalstellen im Bereich „Schulsozialarbeit“ macht aber gleichzeitig auch darauf aufmerksam, dass die Erwartungen nicht zu hoch geschraubt werden sollten, da die 4,5 Stellen es mit sich bringen, dass Prioritäten von den Mitarbeiter/innen gesetzt werden müssen. Herr Stv. Borrmann erkundigt sich, ob bereits Überlegungen erfolgten und wie diese aussehen.

 

Herr Dezernent Spaltner informiert, dass es für eine genaue Aufstellung zum jetzigen Zeitpunkt noch zu früh sei. In der letzten Woche fand zwischen allen Beteiligten ein gemeinsamer Termin statt bei dem die inhaltlichen Schwerpunkte der Arbeit der Schulsozialarbeiter aufgegriffen und diskutiert wurden. Die Zeit für eine Entwicklung muss eingeräumt werden. Im Sommer 2012 sollte es dann soweit sein, dass Schulsozialarbeiter in den Ausschuss eingeladen werden können.

 

Ziel sollte es sein, so Herr Stv. Wirtz, dass grundsätzlich an allen Schulen zwei Sozialarbeiter (männlich und weiblich) in Vollzeit beschäftigt werden. Bezüglich der Aufteilung der Sozialarbeiter zwischen Grundschule und weiterführenden Schulen bittet Herr Stv. Wirtz um klärende Informationen. Sichergestellt sein muss, so Herr Stv. Wirtz, das der VabW, der Anstellungsträger der Schulsozialarbeiter/innen ist, keine höheren Kosten für die Stadt Alsdorf verursacht als wenn die Stadt selbst Anstellungsträger gewesen wäre.

 

Erklärend führt Herr Dezernent Spaltner aus, dass es im Rahmen der zugewiesenen Gesamtmittel eine Verwaltungspauschale gibt, die unabhängig davon ist, wer Anstellungsträger ist und dass dies bedeutet, das der Maßnahme kein zusätzliches Geld entzogen wird. Die Anstellung der Schulsozialarbeiter/innen beim VabW erfolgt zu vergleichbaren finanziellen Rahmenbedingungen, wie sie bei der Stadt erfolgt wäre, so dass sich für die Mitarbeiter kein Nachteil ergibt.

Des Weiteren teilt Herr Dezernent Spaltner mit, dass die Aufteilung der Sozialarbeiter/innen sehr schnell zwischen den Schulen erfolgte. Er weist darauf hin, dass besonders die individuellen Voraussetzungen und Standortfaktoren der jeweiligen Schulen bei der Berechnung der Stundenkontingente berücksichtigt wurden. So ist zu erklären, dass die Hauptschulen mehr Stunden erhalten, als zum Beispiel das Gymnasium. 

 

Frau Petry berichtet, dass bei der Aufteilung der Präventionsgedanke eine große Rolle spielte. Bei der Grundschule spielen Prävention, Integration, der hohe Förderbedarf sowie Standortfaktoren und Schülerzahlen eine wesentliche Rolle.

 

Herr Stv. Loosz, SPD-Fraktion, erkundigt sich ob die Einstellungsbedingungen beim VabW die gleichen wie bei der Stadt Alsdorf sind.

 

Herr Dezernent Spaltner erteilt die Auskunft, dass die Einstellungsbedingungen unterschiedlich sind. Der VabW besitzt eine „Hausvergütungsordnung“ und hat diese um einen entsprechenden Teil erweitert. Was die Vergütungshöhe angeht wurde dieser Teil direkt an den TVöD angelehnt.

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Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Einmütig.

 

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Anlagen zur Vorlage