21.07.2011 - 10 Neufassung der ordnungsbehördlichen Verordnung ...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

 

Herr Erster Beigeordneter Kahlen informiert darüber, dass die am 26.07.1991 in Kraft getretene ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Alsdorf bis zum 31.12.2010 befristet war. Von daher sei der Neuerlass der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Regelung des Marktverkehrs in der Stadt Alsdorf erforderlich.

 

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt die ordnungsbehördliche Verordnung zur Regelung des Marktverkehrs in der Stadt Alsdorf in der vorgelegten Textfassung.

 

Die alte ordnungsbehördliche Verordnung zur Regelung des Marktverkehrs in der Stadt Alsdorf, sowie der Entwurfstext der vorgeschlagenen neuen Verordnung, sind als Anlagen der Originalniederschrift beigefügt.

 

Die Änderungen sind in Fettdruck dargestellt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

 

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Anlagen zur Vorlage

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