21.07.2011 - 13 Vorkommnisse auf den Friedhöfen; hier: Antrag d...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Protokoll:

 

Bezug nehmend auf den Antrag der CDU-Fraktion „Videobeobachtung auf Friedhöfen“ gibt Herr Erster Beigeordneter Kahlen zur Kenntnis, dass die Stellungnahme des Polizeipräsidiums Aachen zwischenzeitlich eingegangen sei. Die aufgeführten Argumente weisen darauf hin, dass die Einrichtung und der wirksame Betrieb einer Videobeobachtung nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand umzusetzen seien. Darüber hinaus lägen die rechtlichen Voraussetzungen hierfür derzeit nicht vor. Aus polizeilicher Sicht könne daher eine Datenerhebung durch den offenen Einsatz optisch-technischer Mittel nicht unterstützt werden.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Eine Kopie der Stellungnahme des Polizeipräsidiums Aachen vom 06.07.2011 wurde den Herren Fraktionsvorsitzenden des Rates der Stadt in Kalenderwoche 33 über die Fraktionspostfächer zugeleitet.

 

Im Anschluss hieran berichtet Herr Bürgermeister Sonders über die Sicherheitskonferenz. Dazu merkt er an, dass Friedhöfe zum öffentlichen Bereich gehören. Von daher sei es nicht zulässig, dort eine Videoüberwachung zu installieren. Eine Sensibilisierung der Alsdorfer Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich des Kriminalitätsphänomens werde hingegen für zielführend erachtet. Verdächtige Wahrnehmungen seien unmittelbar der Polizei zu melden. Die Polizei werde somit in die Lage versetzt, rechtzeitig zu reagieren, um Straftaten zu verhüten und die Straftäter festzunehmen.

 

Herr Stv. Wirtz, GRÜNE-Fraktion, nimmt die Ausführungen von Herrn Bürgermeister Sonders zur Kenntnis. Er vertritt die Auffassung, dass eine Videoüberwachung nichts bringen würde. Auch Großstädte, zum Beispiel London, seien mit optisch-technischen Mitteln ausgestattet. Diese seien trotzdem vor Straftaten nicht sicher.

 

Laut Herrn Stv. Brandt, CDU-Fraktion, wäre es wünschenswert, wenn die Angelegenheit weiter verfolgt werde. Außerdem könnten seitens der Verwaltung Erfahrungsberichte anderer Kommunen eingeholt werden.

 

Herr Stv. Lothmann, CDU-Fraktion, kommt auf die Skrupellosigkeit der Täter zurück und merkt an, dass grundsätzlich über Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Diebstähle nachgedacht werden müsse. Als Beispiel führt er auf, dass die Möglichkeit bestehe, die Zufahrtswege auf den entsprechenden Friedhöfen zu sperren.

 

Zu den Alsdorfer Friedhöfen macht Herr Stv. Gebauer, ABU-Fraktion, darauf aufmerksam, dass er darüber informiert worden sei, dass die Toreinfahrt am Nordfriedhof Tag und Nacht geöffnet ist. Er äußert die Bitte, diesem Hinweis nachzugehen.

 

Herr Stv. Knippschild, fraktionsloses Ratsmitglied, erwähnt in diesem Zusammenhang, dass auch das Haupttor am Friedhof in Schaufenberg nachts nicht geschlossen sei.

 

Dazu führt Herr Brenig, FG 6.1 – Bürgerdienste, aus, dass die Friedhofstüren nachts normalerweise abgeschlossen seien. Es könne jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Tore zum jeweiligen Friedhofsgelände hin und wieder offen stehen, da diese als Zubringer für die Beerdigungsinstitute genutzt werden.

 

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einmütig.

 

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Anlagen zur Vorlage